Mietrecht: Decke bei Auszug auch streichen?

7 Antworten

Diese Vereinbarung verstößt nicht gegen geltendes Recht!

Wer eine renovierte Wohnung bezieht, muss diese auch renoviert zurück geben.

Da die Renovierung fachgerecht erfolgen muss, solltest du nicht die billigste Farbe verwenden.

Ob nach 15 Monaten Mietzeit Schönheitsreparturen fällig sind, käme auf den konkreten Abnutzungsgrad an. Als Raucher, Wohlfühlheizer, Pflanzen- oder Kerzenfreund mag das der Fall sein, aber das klärt man in einer Vorabnahme mit dem Vermieter :-)

Vor allem zeigen sich in den Raumecken und damit auch der Decke Abnutzung, die dann mitzustreichen wären.

Das Decken üblicherweise weiß gestrichen sind und sollen, auch wenn die Wände in abgetönten helleren Farben dekoriert sind, ist der Regelfall, um maximale und neutrale Reflexion der Deckenbeleuchtung zu erzielen. Diese bei Mietbeginn vorhanden Zustand darf der VM bei Rückgabe insoweit voraussetzen.

zum Auszug weiß gestrichen werden soll.

Wenn das so tatsächlich im Mietvertrag steht, ist die Klausel insgesamt unwirksam. Die Wohnung ist dann lediglich besenrein zurückzugeben (BGH).

Außerdem wäre nach 15 Monaten noch kein Renovierungsbedarf gegeben.

Rechtlich gesehen musst du weder streichen noch renovieren. Ein Gericht (ich weiss nicht mehr welches) hat vor Jahren die Entscheidung getroffen, dass es vollkommen ausreicht die Mietwohnung bei Auszug Besenrein zu hinterlassen. Und da kann man den Begriff Besenrein wortwörtlich nehmen. Die Klausel in deinem Mietvertrag wo steht das gestrichen werden soll ist eigentlich null und nichtig meiner Meinung nach. Ich beispielsweise bin nach 13 Jahren umgezogen und habe meine (obwohl es im Vetrag stand) die Wohnung nur gereinigt und gekehrt. Mein Vermieter war damit zufrieden. Ich hoffe ich konnte helfen.