Mietraum der nicht als solcher ausgewiesen ist, bzw zugelassen ist!

7 Antworten

Was hat er denn nun für einen Vertrag? Mietvertrag, Pachtvertrag?. Aus reinem Interesse....? wohl kaum! Mir wird hier nicht ganz klar, wem Sie etwas ans Zeug flicken wollen. Ob der Vertrag unwirksam ist oder nicht hängt nicht von der Meldung ab, sondern von den Gegenheiten selbst. Ein Pachtvertrag wird aber in der Regel wirksam bleiben. MfG

Warum Pech? Er fühlt sich da ja wohl! Es geht mir nur um die sache ansich!

Kann mir nur nicht vorstellen das man Wohnraum vermieten darf der als solcher nicht ausgewiesen ist! Dann könnte ja jeder in einer Garage wohnen!!!

Das ist nicht das Problem des Vermieters. Dieser wird ein Gartenhaus vermietet haben, das so genutzt wird, wie man ein Gartenhaus eben nutzt. Nämlich am Wochenende, vielleicht noch in den Ferien. Also nur gelegentlich und nicht dauerhaft.

Wenn der Mieter gleich ganz dort eingezogen ist, kann der Vermieter nicht schuld sein und man kann ihm dafür nicht die Miete oder Pacht vorenthalten. Wer allenfalls Probleme bekommen könnte, ist der Mieter.

"Mir wird hier nicht ganz klar, wem Sie etwas ans Zeug flicken"

Das muß ihn auch nicht klar sein - warum wird einen gleich böses unterstellt!? Ich möchte nur eine vernüftige auskunft haben! Glaube das ist wohl nur eine Frage für Experten und nicht für Hobby.... ;-)

Das die Räume evtl. nicht als Wohnraum ausgewiesen sind (wäre eigentlich nur für die Grundsteuer von Bedeutung) hat nichts mit der Wirksamkeit des Mietvertrages zu tun.