Mietminderung keine Dusch Möglichkeit?

5 Antworten

Wie kommst denn auf sowas:

Mir ist bewusst das die Versicherung für meine Mietminderung zuständig ist

Du bist dafür verantwortlich und nicht die Versicherung. Du musst Deinem Vermieter schreiben, Fristen setzen und die Miete mindern - jemand anderes macht das nicht für dich

https://www.mietschreiben.de/dusche-defekt-mietminderung/

Mone8684 
Fragesteller
 24.02.2019, 04:40

Weil es so ist. Hat der Gutachter mir ja auch gesagt als er den Schaden aufnahm.

Der Gebrauch deiner Wohnung ist in erheblichem Maße gemindert und deshalb auch kraft Gesetz deine Bruttomiete. In Summe sind  das zumindest eine Quote 50% ab Kenntnis des Vermieters, das auch rückwirkend.

Dein Vertragspartner ist der Vermieter und nicht dessen Gebäudeversicherung. Seinen Mietausfall darf er der Versicherung melden und regulieren lassen. Du hast da nichts mit der Versicherung u regeln. Du musst auch die Minderung nicht beantragen oder genehmigen lassen, mach sie einfach.

Wen der normale Zustand der Gebrauchsfähigkeit der Wohnung wieder hergestellt ist errechne die Minderung insgesamt und verrechne sie ab dem nächsten Monat mit deiner Miete.

... und, Dein Berater/Makler hilft bei so einer einfachen Angelegenheit nicht?

Nimm doch einfach für die Minderung Deine Hausrat in Anspruch und gut ist.

Fremdduschen ist ausdrücklich zumutbar, so jedebfalls google und die Literatur.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Was erwartest du denn? Dein VM hat ganz offensichtlich unverzüglich Handwerker beauftragt und den Schaden sofort seiner Versicherung gemeldet, deren "Sachverständiger ein paar Tage später" den Schaden auch begutachtet hat.

Er hat es aber nicht zu verantworten, wenn es "eine Woche gedauert bis eine Firma zur Leckortung und Reparatur eingetroffen ist", gar wann wann die notwendigen Arbeiten abgeschlossen sind oder seine Versicherung den Schaden reguliert. Daran ändert auch nichts. dass du "die Nase voll von dem ganzen warten" hast und "immer woanders duschen gehen musst" :-O

Mone8684 
Fragesteller
 24.02.2019, 22:45

Prinzipiell haben sie recht aber der Schaden ist ja nicht durch mich entstanden und ich bezahle für etwas was ich nicht zu 100% nutzen kann so wie es in meinem Vertrag steht und habe noch kosten obendrauf. Das ist auch nicht richtig. Mein Vermieter hat es auch nicht für nötig gehalten bei der Versicherung anzurufen und mal zu fragen warum sie sich nicht melden. Nach 3 Wochen sollte man das einfach machen, Wenn man nichts mehr von ihnen hört. Ein Telefonat und es ist mal mehr passiert wie vorher.

imager761  25.02.2019, 05:34
@Mone8684

Natürlich ist die Miete angemessen und taggenau gemindert zu verlangen, solange die Dusche nicht zur Verfügung steht und diesen Anspruch wird der VM auch seiner Versicherung zur Regulierung anmelden. Nur sind eben 3 Wochen für Schadensbehebung und Bearbeitung der Schadensfalls völlig im Rahmen.

Du hast mit der Versicherung gar nix zu tun. Denn du hast keinen Vertrag mit denen. Den hat dein Vermieter, aber das kann dir schnuppe sein.

Du hast einen Vertrag mit deinem Vermieter über eine Mietsache und diese ist nicht vollwertig nutzbar was einen Mangel darstellt und nach einer gewissen frist eine Mietminderung rechtfertigt. Darüber hinaus kannst du auch einen Teil der Miete einbehalten, den du aber zurück zahlen musst, sobald der mangel behoben wurde. Welche Höhen da angemessen sind müsste googlen.

Ich denke, dass dir vielleicht auch eine Aufwandsentschädigung für auswärts duschen zusteht.

Schriftlich eine frist setzen. Du glaubst nicht wie schnell Vermieter springen können, wenn man ihnen an die Börse geht. Manche, besonders männliche plustern sich dann gerne erst mal etwas auf. Nicht einschüchtern lassen, cool bleiben, ihnen mitteilen, dass ihnen der Rechtsweg offen steht.

johnnymcmuff  23.02.2019, 17:21

Du hast einen Vertrag mit deinem Vermieter über eine Mietsache und diese ist nicht vollwertig nutzbar was einen Mangel darstellt und nach einer gewissen frist eine Mietminderung rechtfertigt.

Das ist nicht richtig.

Ab dem Tag der Kenntnissetzung bzw. ab dem Tag wo der Vermieter von dem Mangel weiß, darf man die Miete angemessen mindern.