Mietminderung durch eigenleistung?

3 Antworten

Vor allem muss alles genau schriftlich protokolliert und festgehalten sein:

  • Umfang und Dauer der Mietminderung
  • Genaue Liste der vorgesehenen Renovierungsarbeiten

Bei einer Verrechnung mit Renovierungsarbeiten ist es wichtig, die unterschiedlichen Möglichkeiten zu bedenken oder auszuschließen:

  • Einkauf / Kosten Material
  • Einsatz von Handwerkern
  • Eigenleistung in Zeitaufwand
  • ggf. Termine (bis wann muss welche Arbeit erledigt sein?)
  • Qualitätsmerkmale, möglichst nach Bau-DIN Vorschriften

Wenn dein Vermieter das auch so sieht und ihr das gemeinsame Protokoll schnell und einfach erstellen könnt, kannst du loslegen. Wenn er da zögert oder gar Einwände gegen Festlegungen hat, würde ich die Finger davon lassen.

Auf keinen Fall solltest du dich mit Allgemeinplätzen wie "machen Sie mal - die Zimmer sollen einfach hergerichtet werden" zufrieden geben.

Grade in Ländlichen Gegenden wo die Mieten noch nicht durch die Decke gegangen sind ist es nicht unüblich solche absprachen zutreffen. In jedem Fall hast du eine vernünftige Wohnung nach der Eigenleistung und kennst die Schwachstellen. Manche Wohnungen haben innendämmung ganz dünn wo es schimmelt hinter und solche Überraschungen hast du dann nicht. Haltet etwas schriftlich fest , am besten auch darüber das du die drei Jahre auch dort wohnen darfst aber nicht musst, dann ist es ein deal.

Kalimero123234 
Fragesteller
 09.03.2019, 10:38

Dankeschön für deine Antwort.

Aber wie ist es mit dem Finanzamt?

Habe was gelesen von geldwerten Vorteil. Muss ich da was versteuern??

bwhoch2  09.03.2019, 19:47
@Kalimero123234

Nein, musst Du nicht, denn der Vermieter hat natürlich das Recht, von Dir weniger Miete zu verlangen und das Finanzamt wird keinen Vergleich zwischen orstüblicher Miete und dem, was Du zahlst anstellen, wenn der Unterschied nicht gerade mehr als ca. 40 % ausmacht.

Es ist auch deswegen kein geldwerter Vorteil, weil Du nicht beim Vermieter angestellt bist und die Vergünstigung bei der Miete somit keinen Lohnbestandteil darstellt.

Selbst, wenn man argumentieren würde, dass die Mithilfe bei der Renovierung eine Art Erwerbstätigkeit darstellt, wäre diese übers Jahr betrachtet so gering, dass sie keiner Besteuerung unterliegt.

Schließe mit dem Vermieter einen Ausbauvertrag, der deine Leistungen genau fixiert und den Geldwert feststellt. Dann kannst du die Mietminderungen vertragsgetreu 3 Jahre lang geltend machen.