Mietkaution bei Grundsicherung?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

hi, also da kann ich dir ganz genau helfen weil ich diesen fall grade selber hatte. die arge muss die kaution für die wohnung stellen und zwar NICHT in form eines darlehens. ich habe das am anfang auch gedacht und einen darlehensverttrag über 900 euro abgeschlossen von dem monatlich 50 einbehalten wurden. irgendwann bin ich wegen fehlerhaften berechnungsbögen zum sozialanwalt gegangen und der hat mich darüber in kenntnis gesetzt das eben eine kaution vom amt OHNE darlehensverttrag übernommen werden muss. daraufhin habe ich beim amt antrag auf rückforderung gestellt und vor 4 wochen habe ich den kompletten betrag der monatlich einbehalten wurde (insgesamt 450 euro) zurück gezahlt bekommen.

juergenius  06.07.2010, 15:44

eine der besten Antworten der letzten Wochen, die ich hier glesen hab!

Schade, dass diese guten Antworten nicht bewertet werden und die Leute auch keine Komplimente bekommen!

(Vielleicht hilft dieser Hilfeschrein?)

Der Umzug sollte vorher von der Arge/Soziamt genehmigt werden. Dann erhaltet Ihr Umzugskosten, Renovierungskosten und Kaution als Zuschuss. Diese Leistungen bringt die Stadt, bei einigen Kommunen wickelt das die Arge ab, bei anderen das Wohnungsamt. Die Kaution muss man natürlich abtreten, d.h. die Rückzahlung am Ende der Mietzeit geht direkt an die Stadt zurück.

Ihr solltet Euch an die ARGE wenden. Wenn überhaupt, dann wird es von dort ein Darlehen geben.

juergenius  06.07.2010, 15:46

Die ARGE ist angehalten von der BA, jährlich über 8 % einzusparen, egal wie!

Die ARGE wird freiwillig nichts tun, um den Bedürftigen zu ihrem Recht zu verhelfen, anders bei eigenem Recht!

Beratungsstellen aufsuchen und wenn möglich, mehrere!

Also, wenn ich recht verstehe, wollen 3 Personen in einen Haushalt ziehen. 2 davon bekommen Hartz4 und einer Grundsicherung. Also zahlt die Arge für 2 Personen 2/3 der Kaution und das Grundsicherungsamt 1/3 davon. Jeder der Beteiligten muss für seinen Anteil eine Abtretungserklärung für das Darlehen beim Amt unterschreiben. Das Darlehen wird nur zurückgefordert bei Auszug oder Ende der Hilfebedürftigkeit.

Ja ich werde mal einen Termin ausmachen und dort mein Recht einfordern! Danke für die Antworten ;-)