Mieterrecht, wer bezahlt die 2. Anfahrt für den Kaminfeger?
Hallo,
unsere Vermieterin, hat uns mitgeteilt dass der Kaminfeger sich angekündigt hat, angeblich ohne die gewohnte Postkarte mit Terminvorschläge sondern per WhatsApp wann es Ihr am besten passt.....
Ihr erster Vorschlag war Dienstag (zu dem Zeitpunkt in genau 7 Tagen), welchen ich auch sofort angenommen habe...
5 Minuten später kam von Ihr, er kommt jetzt doch Freitag Vormittag (das waren dann nur noch 3 Tage Vorlauf) , Ihre Mutter ist dann da... Da ich aber nicht möchte, dass Sie unsere Wohnung ohne uns betreten habe ich Ihr mitgeteilt dass dies nicht möglich ist, da ich arbeite muss... Darauf meinte Sie: Dann muss ich einen Termin separat mit Ihm vereinbaren und dafür aber dann auch die Anfahrtsgebühr selbst bezahlen....
Ist das rechtens??
7 Antworten
Wer die zweite Anfahrt verursacht, muss sie auch bezahlen,. Das ist ganz einfach.
Andererseits kannst du erwarten, dass dir ein solcher Terminvorschlag so unterbreitet wird, dass du Zeit genug hast, dich darauf einzustellen.
Ja eben um das geht es mir wäre der Termin in einer Woche, könnte ich das planen, hätte ich 2-3 Terminvorschläge könnte ich das auch planen, aber EIN Termin in 3 Tagen, kann man das tatsächlich von mir erwarten, dass ich da auch kann?
Wer die zweite Anfahrt verursacht, muss sie auch bezahlen,. Das ist ganz einfach.
Aber wer hat denn die 2. Anfahrt verursacht? MMn die Vermieterin, die kurzfristig den Termin von Dienstag auf Freitag vorgezogen hat. Der Mieter muß ja auch wenigstens eine Chance haben, sich auf den Termin einzurichten, wie z.B. mit seinem Arbeitgeber regeln, ob er an dem Tag frei haben kann oder später kommen/früher gehen kann etc. 3 Tage Vorlauf ist da imho zu kurz, zumal ein anderer Termin schon abgesprochen und bestätigt war.
Im Regelfall wird 10-14 Tage Vorlauf als angemessen angesehen, wird rechtzeitig abgesagt kostet auch der 2.-Termin nichts extra. (Bei den Fällen die ich da im Kopf hab, ging es zwar um Heizungsableser, dürfte aber beim Kaminkehrer analog zu sehen sein).
Kaminfeger machen es immer so: Sie kommen einfach. Entweder es klappt oder es klappt nicht. Postkarte mit Terminvorschlägen kommt danach. Alles noch "sein Bier".
Er macht es mit Whatsapp, was an sich schon sehr zweifelhaft ist (datenschutzrechtlich). Nimmt man dann einen Terminvorschlag von der Vermieterin an und sie will es wieder umswitchen, ist das ihr Problem.
Du kannst jetzt natürlich einen Termin separat mit ihm vereinbaren, aber die Extra-Anfahrt hat die Vermieterin zu bezahlen. Es ist doch nicht Dein Problem, dass ihre Mutter am Dienstag wohl nicht da ist, oder?
Ein erster Ersatztermin ist für den Mieter bezgl. der Anfahrtskosten immer kostenfrei. Das hat aber mit der BK-Abrechnung nix zu tun. In dieser stehen die regulären Schornsteinfegerkosten.
Hier hinterlässt der SF eine Benachrichtigung und bittet um Rückruf zwecks Terminvereinbarung ohne zus. Kosten zu berechnen.
Danke !!! Es geht auch jetzt rein um die Anfahrtskosten wenn ich mich weigere Sie Freitag allein in die Wohnung zu lassen...
Der Rest an den Gebühren sprich Wartung usw. ist alles ok...
ich habe die 2te Anfahrt nicht bezahlt obwohl ich der Verursacher war (Termin vergessen) ..... ein dezenter Hinweis darauf, dass es den Gebietsschutz für Schornsteinfeger zum Glück ja nicht mehr gibt hat völlig gereicht...
du zahlst den eh ganz, die legt den um
alle seine kosten, der vermieter trägt da nix von
also entweder bekommt er die anfahrt nicht bezahlt oder du zahlst sie, der vermieter nie
er wird am freitag kommen, einmal für alle messen und dann gesondert für dich kommen
ist halt so, ja das zahlst du alleine und freitag wird die anfahrt auf alle anderen aufgeteilt, die da sind und messen lassen
ja, weil das mit allen hausbewohnern abgesprochen wird
und wenn viele am freitag können, haben die glück und du hast die pech^^
Wenn mehrere Mieter in dem Objekt wohnen, werden diese nicht damit einverstanden sein, die Kosten für die zweite Anfahrt mit zu tragen.
ja, eben, das ist keine strafe, das ist einfach den gegebenheiten geschuldet
alle außer dir könenn freitag, also kommt er da und kommt für dich extra
aber die anfahrt sind 10-15€ btw
Gibt aber nicht mehrere Mieter nur Sie und uns, wobei Sie immer daheim ist..
ja, dann frag sie doch, ob er nicht einfach zu deinem termin kommen soll
aber das ist rechtens, schornsteinfeger ist nicht wie handwerker, der kommt nicht vom vermieter, das sind gesetzliche auflagen
bei uns macht der temine nur mit den mietern direkt, ich habe da gar nix mit zu schaffen, ich bekomme nur die rechnung und lege sie 100% um, egal, was du da an kosten gemacht hattest
der klebt dir ein schild an die tür, ich komme 31.02 von 8-13 uhr und entweder du bist da oder hast die pech, dann bekommst ein neues schild
dann schreibt er dich an und droht dir, alles dir direkt
aber das ist rechtens, schornsteinfeger ist nicht wie handwerker, der kommt nicht vom vermieter, das sind gesetzliche auflagen
Es gab einen Termin am Dienstag, den die Vermieterin eigenmächtig auf Freitag vorgezogen hat. MMn. ist der Mieter hier aus der Kostenübernahme für eine 2. Anfahrt raus. Es muß schon ein reeller Vorlauf gegeben sein, nicht jeder kann einfach mal so spontan von der Arbeit weg bleiben oder jemanden organisieren, der dann den Schlüssel bereit hält.
Klar ist das in meiner Nebenkostenabrechnung drinnen, das ist auch voll ok, mein Problem an der Sache ist, dass ich vor vollendete Tatsachen gesetzt werde, Freitag vormittag (in 3 Tagen) oder ich zahle zusätzlich....
Müsste es da nicht ein Zeitfenster geben? Kann man tatsächlich von mir erwarten dass ich EINEN angebotenen Termin der in 3 Tagen ist, annehme?