Mieterpfandrecht, von nicht bezahlen Gegestaenden?
Folgende Situation:
Ich verkaufe mein Restaurant, bzw. das Inventar. Der neue Paechter kommt der Zahlung nicht nach. Ausserdem kommt zahlt er die Pacht nicht und wirs gekuendigt. Der Vermieter pfaendet das Invetar deswegen. Den Preis des Inventares habe ich nicht ausgezahlt bekommen. Hat der Vermieter trotzdem das Recht zu pfaenden? Oder habe ich Anspruch auf das Inventar?
3 Antworten
Ich komme nicht so ganz dahinter weil wichtige Worte evtl. falsch sind? Was soll heißen "Der Vermieter paechtet das Inventar?:
Dein Inventar, dass der Vermieter pachtet? Dann ist doch klar wem es gehört, also Dir. Somit Haus gehört Eigentümer/Vermieter, Inventar Dir, richtig?
Wozu will der Vermieter denn Dir etwas pfänden? Hast Du Schulden bei ihm?
Ups Sorry, er hat es
gepfaendet, nicht gepachtet.
Wenn das Inventar (an Dich) nicht bezahlt ist, dann ist auch kein Eigentumsübergang erfolgt. Damit dürfte die Pfändung nicht rechtens sein.
Ja. Dann hast Du ein "Problem" mit dem anderen. Aber das ändert nichts daran, dass es nicht als Pfand dienen darf.
Da Sie Restaurant bzw. Inventar verkauft haben, kann der Vermieter in das Eigentum des neuen Pächters pfänden.
Sofern ein Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung des Inventars vereinbart wäre, könnte der neue Pächter den Vermieter darauf hinweisen.
Da müßten Sie schon etwas deutlicher in Ihrer Frage werden!
Und was waere wenn ich das Invetar selber noch nicht bezahlt haette? Wahrscheinlich aehnlich oder?