Mieterhöhung ohne Mietspiegel und vergleichbare mieten?

4 Antworten

In den Unterlagen die ich von der Vonovia bekommen hatte habe ich gelesen das sie in den Jahren 2015 und 2016 sowie 2017 die Miete erhöht hatten wie haben die das hinbekommen?

Ganz einfach: Vonovia ist der größte deutsche Vermieter und die haben auch bei Euch sehr viele Wohnungen. Die Vonovia kann sich die Vergleichsmieten praktisch selbst machen. Wenn dieser Konzern auf ein Gutachten als Grundlage zurück greift. Lassen diese ein Gutachten machen, das dann gleich für hunderte Wohnungen verwendet werden kann.

Da hat man als privater Vermieter den A... zu weit unten im Vergleich zu einem solchen Konzern.

Die Überlegung, andere Eigentümer zu fragen ist schon richtig. Man kann es versuchen und ich meine jeder hat etwas davon, wenn man diesbezüglich auf Geheimniskrämerei verzichtet und sich gegenseitig informiert.

Weitere Möglichkeit: Verein Haus & Grund. Diese führen auch eine Datei mit Vergleichsmieten. Willst Du Informationüber Vergleichsmieten, wird man auch Dich fragen, wieviel Du für Deine Wohnungen verlangst. Also auch so auf Gegenseitigkeit. Zumindest anfragen könntest Du dort mal und dort Mitglied zu werden ist gerade für Eigentümer einer ETW sehr vorteilhaft.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Mehr als 15% kannst du eh nicht erhöhen, das ist die sogenannte Kappungsgrenze (15% in 3 Jahren). Aber such mal nach Mietwohnungen in der Ecke über den Immoscout, das geht zur Not als Vergleichsmiete durch.

habilinho 
Fragesteller
 28.03.2019, 17:23

Ja okay .

mir gehts es nur da drum wie es hinkriege überhaupt zu erhöhen .

also Begründung

Jadedragon  28.03.2019, 18:47
@habilinho

wie gesagt Vergleichsangebote über den Scout heranziehen und der Mieterhöhung beilegen.

bwhoch2  28.03.2019, 19:46
das geht zur Not als Vergleichsmiete durch.

Das kann man ganz schnell vergessen. Muss man, weil der Mieter nicht akzeptiert, die Erhöhung einklagen, kann man solche Vergleichsmieten gleich mal in die Tonne treten. Ein Gutachter darf so etwas heran ziehen, wenn er auch noch andere Gründe findet, weshalb solche Vergleichsmieten dem korrekten Marktpreis entsprechen.

Man darf dabei nie vergessen: Da werden Mietangebote ausgewertet, von denen man nicht weiß, ob damit am Ende ein Vertrag zustande kommt. Was, wenn einer für eine Wohnung 25 € je m² verlangt und am Ende doch für 15 € je m² vermieten muss, weil ihm jeder klar macht, dass er wuchert? Dann finden dennoch die 25 € Eingang in die immoscout-Statistik. Wenn dann an einem Ort nur wenig Mietangebote über Immoscout vorliegen, zieht dieser eine Wucherpreis das Mietniveau in die Höhe.

wie gesagt Vergleichsangebote über den Scout heranziehen und der Mieterhöhung beilegen.

Du hast es nochmal versucht, das geht nicht, zumal bei einer gerichtsfesten Vergleichsmiete mindestens die ganz genaue Adresse samt Lage innerhalb des Hauses angegeben sein muss.

Jadedragon  28.03.2019, 22:49
@bwhoch2

Es gibt Urteile, die das anerkennen, wenn kein Mietspiegel zur Verfügung steht ... und ich selbst habe es in der Praxis auch ohne Probleme schon so gemacht.

bwhoch2  29.03.2019, 10:20
@Jadedragon

Wir hatten einen Fall, bei dem beide Parteien mit ihrer Rechtsschutzversicherung gegeneinander angetreten sind. Alles, was irgendwie tendenziell dazu diente, die Mieterhöhung zu begründen, also 5 konkrete Vergleichsmieten + Angabe von "Mietspiegel" aus Immoscout wurde von der Mieterseite durch deren Anwalt bestritten. Der Mietspiegel aus Immoscout sowieso und die Vergleichsmieten deswegen, weil zu genauer Lagebezeichnung innerhalb des Hauses und Adresse die Namen der Bewohner fehlten. In einem Fall wurde dann behauptet, dass die Miete falsch angegeben wäre (Wir hatten Auskunft von Vermieterseite.) und einem Fall wurde gar die Existenz einer Doppelhaushälfte bestritten, die wir genannt hatten, was natürlich ebenso falsch war. Dass die konkret benannten Vergleichsmieten so bestritten wurden, hat am Ende dazu geführt, dass das Gericht von sich aus einen Gutachter beauftragt hat, der sich dann das Mietshaus genau anschaute und wochenlang recherchierte, was in der Umgebung für Häuser diese Art monatlich an Miete gezahlt wird. Dazu hat der Gutachter unter anderem auch Mietangebote von Zeitungen und Internet ausgewertet und Makler befragt.

Dabei dienten die Mietspiegel der Internetplattformen lediglich als Untermauerung. Auch der Gutachter hat in seinem Werk konkrete Mieten angeführt, die er selbst recherchiert hatte.

Das Gutachten war sehr teuer (RS-Versicherung!) und brachte am Ende das Ergebnis, dass unsere Mieterhöhung sogar noch unter dem vom Gutachter festgestellten Marktniveau lag. Somit ging die Erhöhung durch und die Mieter mussten erheblich nachzahlen.

Es gibt Urteile,

das mag sein, aber man muss dabei immer den Einzelfall betrachten, wenn es nicht gerade ein höchstrichterliches Urteil ist.

... und ich selbst habe es in der Praxis auch ohne Probleme schon so gemacht.

Ohne Probleme doch auch nur, wenn die Mieter der Erhöhung aufgrund dieser Begründung einfach mal zustimmen. Wenn man störrische Mieter hat, wäre das ganze Mieterhöhungsverlangen erst einmal wertlos.

Wir gehen bei Mieterhöhungen grundsätzlich so vor, dass wir die Mieter direkt ansprechen, ihnen mitteilen, was wir vor haben und dabei schon die Zustimmung erbitten. Lehnen die Mieter ab, wird ein ganz normales Mieterhöhungsverlangen, dann mit kräftigerer Erhöhung zugestellt und immer mit den notwendigen Angaben, also Bezug auf qualifizierten Mietspiegel oder Vergleichsmieten. Letzteres war nur einmal notwendig (s.o.)

Jadedragon  29.03.2019, 11:39
@bwhoch2

Es geht in diesem Fall nicht darum, die Mietgrenzen auszuschöpfen, sondern lediglich um eine normale Mieterhöhung um 15% bei einer Wohnung die Weit unter dem Durchschnitt liegt, insofern sage ich mit gutem Gewissen, daß sich in diesem fall kein Gericht gegen die Vergleichsmiete über den Scout wehren wird. In Fällen in denen in näher ans Limit gehe gebe ich Dir absolut recht, da werde ich mit Vergleichsmieten über den Scout nicht weiterkommen.

bwhoch2  29.03.2019, 11:52
@Jadedragon
daß sich in diesem fall kein Gericht gegen die Vergleichsmiete über den Scout wehren wird.

Da widerspreche ich Dir. Es kommt sehr auf den Mieter an. Ist er ein friedliebender Mensch, wird er eine Erhöhungsanfrage auch in dieser Höhe und unter Verweis auf Mietspiegel von Immoscout etc. auch akzeptieren.

Wenn es aber ein Mieter ist, der es womöglich aufgrund entsprechender beruflicher Tätigkeit genau wissen will, wird er diese Form der Mieterhöhung nicht anerkennen. Will der Vermieter trotzdem die Erhöhung, muss er klagen. Der Mieter wird sich dann auch einen guten Rechtsanwalt nehmen, der zunächst einmal das fehlerhafte Mieterhöhungsverlangen ankreiden wird.

Da es hier eine klare gesetzliche Vorgabe gibt und der Richter keinerlei Interesse daran hat, das zu ignorieren, wird dieser wohl erst einmal versuchen, eine friedliche Einigung zu erzielen. Z. B. Erhöhung um 10 %. Wenn das der Mieter auch ablehnt, hat der Richter nur noch eine Möglichkeit: Gutachten in Auftrag geben. Wenn eine Partei oder beide nicht rechtsschutzversichert sind, wird spätestens in dem Moment wohl eine Einigung möglich sein, denn wer läßt sich schon auf das Risiko ein, 3000 € für ein Gutachten bezahlen zu müssen, wenn er evtl. den Prozess verliert.

Übrigens können fehlende Vergleichsmieten im Rahmen eines solchen Verfahrens nachgereicht werden. In dem Moment, wo der Vermieter Klage einreichen will, wird ihn sein Rechtsanwalt schon darauf aufmerksam machen. Spätestens dann wird er wohl Vergleichsmieten einholen müssen, sodass diese schon der Klage beigefügt werden können.

N. § 558a (2) Nr. 4 BGB kann man auch 3 Vergleichswohnungen heranziehen. Da wird sich in der Straße, gar dem Objekt selbst doch wohl etwas finden lassen?

bwhoch2  28.03.2019, 19:43

Aber wen fragen, wenn die Mieter mauern und die Eigentümer nicht ausfindig gemacht werden können. Dennoch probieren sollte man es, aber dann dabei nicht auf 3 belassen, sondern am besten doppelt so viele suchen. (Wenn man schon mal dabei ist...)

Es gibt doch im Internet einen Mietspiegel für Eschborn. Denk dran das Haus ist 60 Jahre alt. Die 2 wohnen auf 63 qm. 6€ kalt in einem alten Haus. Reich wirst du mit vermieten sowieso nicht. Das weiß mittlerweile jeder. Sofern es anständige Menschen sind die du als Mieter hast, dann klatschte lieber in die Hände und freue Dich.