Mieterhöhung nach 11 Jahren

11 Antworten

Nach 11 Jahren kann man sich nicht unbedingt beschweren, allerdings gibt es meines Wissens eine sogenannte gesetzliche Kappungsgrenze von 20% bei Mieterhöhungen. Demnach hätte nur auf 600 € erhöht werden dürfen.

Da solltest Du einen Mietrechtsexperten einschalten, das ist eine Steigerung um satte 25%. Ob allein das rechtlich geht kann ich nicht beurteilen. Hat der Vermieter die Kostensteigerung begründet, also im Einzelnen aufgeführt welche "Kosten" sich erhöht haben? Sind das eventuell Kosten, die ohnehin Du bezahlst? Prüfe das genau nach! Hat er einen Auszug aus dem Mietspiegel beigelegt, aus dem zweifelsfrei hervorgeht, dass eine gleichwertige Wohnung in Deinem Wohnort jetzt genau so viel kostet? Ist die Mieterhöhung eigenhändig unterschrieben? Wenn nicht - ungültig. Also keine Email oder Fax! Das sind die ersten Checks, die man machen sollte. Und dann geh zur Mieterberatung! Dort bekommst Du die beste Beratung.

Hallo Zusammen,

sorry, dass es so lange gedauert hat, bis ich wieder melden konnte.

Der Gesamtbetrag der Nebenkosten außer Strom würde dann 187 € betragen. Es handelt sich hier um ein Reihenhaus. Nie wurde die Heizung überprüft oder etwas zur Minderung wie Dämmung beigetragen. Die Vermieterin hat immer nur die Miete eingesteckt.

Ich werde wohl zum Mieterschutzverein gehen und mich beraten lassen, da noch einige unangenehme Dinge wie Belästigungen am WE aufgetreten sind.

Nochmal vielen Dank an euch alle.

Margit

Was genau wurde erhöht: Miete und/oder Betriebs/Hauskosten? Es gibt eine sogenannte "Kappungsgrenze", d.h. der Vermieter darf eine Miete innnerhalb drei Jahren höchstens um 20 Prozent anheben, egal, wie hoch die ortsüblichen Vergleichsmieten aktuell aussehen.

Ja, denn die Kaltmiete kann er auf 600 EUR erhöhen (was nach 10 Jahren nicht einmal die allgemeine Preissteigerungsrate der letzten 11 Jahre auffangen dürfte) und die Kostensteigerung für Versicherungen, Müllabfuhr, Steuern, Energie... mit 25 EUR anteilig abzuverlangen ist ebenfalls gerechtfertigt, oder?

Fazit: als Warmmiete OK; reine Kaltmiete nur bis 600 EUR und dann in drei Jahren den Rest oder mehr bis zur ortsüblichen Verglechsmiete 3 vergleiuchbarer Objekte ist rechtens mehr als recht und billig.

G imager761

johnnymcmuff  18.08.2011, 20:15

Insoweit fast richtig. Aber die Nebenkosten wurden oben nicht erwähnt,nur mit dem Mietspiegel und Kostensteigerung.Nebenkosten müssen besonders aufgelistet werden. 600€ Mieterhöhung und 25 € Erhöhung der Nebenkosten.

Nemisis2010  19.08.2011, 00:10
@johnnymcmuff

600€ Mieterhöhung und 25 € Erhöhung der Nebenkosten.

Nach dieser Rechnung würde die Fragerin erst ab dem jetzigen Zeitpunkt eine Nebenkostenvorauszahlung von 25,-€ monatlich erbringen.

Die Fragerin sollte uns schon die Kaltmiete und die monatlichen Nebenkosten nennen und weiter, mit welcher Begründung und rechtlicher Grundlage (am besten den §) die monatliche Miete erhöht wurde.

Nur dann kann man letztlich die Frage seriös beantworten - sonst bleibts ein Stochern im Nebel.