Mieter noch nicht abgemeldet und nach Mieter sind schon drin?

3 Antworten

Bei dem EMA muss man sich binnen 14 Tagen nach Einzug anmelden (neue Wohnung). Weder musst du noch der Vermieter dich abmelden.

Sobald du eingezogen bist, ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet, dir die Wohnungsgeberbestätigung ausgefüllt und unterschrieben zwecks Vorlage beim EMA auszuhändigen. Dort musst du den Mietvertrag nicht vorlegen.

Da du Harz 4 bekommst, benötigt das Jobcenter aber sehr wohl den Mietvertrag um deine Daten zu prüfen und deinen Antrag auf ALG 2 zu bescheiden.

Da ist der Vermieter etwas falsch informiert. Er verhält sich nicht so wie er müßte.

Es ist folgendermaßen. Ihr seid in die Wohnung bereits eingezogen. Und in diesem Moment habt ihr das Recht, die Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter zu bekommen, und der Vermieter ist laut dem Bundesmeldegesetz sogar verpflicht, euch diese auszustellen.

Der Vermieter darf es nicht davon abhängig machen, ob sich der bisherige Mieter schon umgemeldet hat. Grund ist, dass ihr euch innerhalb von 14 Tagen ummelden müsst. das würde der Vermieter verhindern, was er nicht darf.

Die Abmeldung des bisherigen Mieters ist eine separate Angelegenheit. Hierfür hat der Vermieter das Recht, dem Einwohnermeldeamt eine Mitteilung zu senden, dass sich der vorige Mieter noch nicht abgemeldet hat, jedoch schon ausgezogen ist. Dann meldet das Amt ihn zwangsweise ab als unbekannt verzogen.

Erkläre es dem Vermieter ruhig so, wie ich es dir erklärt habe und bitte ihn erneut, die Wohnungsgeberbestätigung zu unterschreiben. Falls er dies weiterhin verweigert, dann gehst du wieder zum Einwohnermeldeamt und teilst dort mit, dass der Vermieter die Bestätigung verweigert. Dann wird das Amt ihn anschreiben und auffordern. Aber euch kann keine Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt werden.

Eine Meldung ans Jobcenter, dass der bisherige Mieter nicht mehr in der Wohnung wohnt, könnt ihr natürlich machen. Aber das bringt euch nicht im Geringsten weiter, die Anmeldung im Einwohnermeldeamt abschließen zu können.

Redet mit dem Vermieter das er euch bestätigt das ihr die neuen Mieter der Wohnung seid, dann wird euer ‚freund‘ schon Merken das irgendwann Die Zahlung von Job Center ausbleibt

marco222222 
Fragesteller
 30.09.2018, 23:17

Vielen Dank für die Nachricht das Problem ist der Vermieter kann uns den Schreiben nicht fertig machen solange er nicht ausgezogen ist.

Wir wohnen zwar schon in der Wohnung trotz allem hat er sich noch nicht abgemeldet und nicht mal das Amt Bescheid gegeben weil seine Miete mit übernommen.

Außerdem möchten wir nicht dass wir wieder abgemeldet werden weil wir jetzt gerade angefangen haben einen Job

Vampire321  30.09.2018, 23:23
@marco222222

Versteh ich nicht!

wohnt ihr in der Wohnung oder wohnt ihr nicht da?

gibt es einen Mietvertrag bzw eine Kündigung des alten MV des ‚freundes‘?

Zahlt der ‚freund‘ noch Miete oder zahlt das JC die an den Vermieter?

Setzt euch doch mal mit dem Job Center in verbindung ... notfalls meldet den ‚freund‘ unbekannt verzogen‘

marco222222 
Fragesteller
 30.09.2018, 23:25
@Vampire321

Also er ist nach Dortmund gezogen zu einer Freundin bis er eine Wohnung bekommt. Wir wohnen schon in der Wohnung bei ihm drinne ebenso auch umgemeldet und einen Job angefangen.

Wir haben uns im Bürgerhaus umgemeldet haben einen Zettel mitbekommen dass der Vermieter unterschreiben muss aber der Vermieter macht das erst wenn er ausgezogen ist komplett mit Ummeldung.

marco222222 
Fragesteller
 30.09.2018, 23:26
@marco222222

Die miete geht an den Vermieter vom Jobcenter aus. Deraber schon seit einem Monat ca nicht in Düsseldorf ist

Vampire321  30.09.2018, 23:28
@marco222222

Na, DAS würde ich mal dem Jobcenter mitteilen... dann werden die due Zahlung nämlich einstellen ubd der Vermieter ein gesteigertes Interesse daran haben, das ihr offiziell da wohnt

marco222222 
Fragesteller
 30.09.2018, 23:31
@Vampire321

Vielen dank werden es so machen und noch eine angehneme Nachtruhe.

bwhoch2  01.10.2018, 12:50
@marco222222
Vielen Dank für die Nachricht das Problem ist der Vermieter kann uns den Schreiben nicht fertig machen solange er nicht ausgezogen ist.

Natürlich kann der Vermieter das. Er muss sogar, denn dazu ist er gesetzlich verpflichtet.

Entscheidend dabei ist nicht, ob der vorherige Bewohner sich abgemeldet hat.

Und Ihr werdet auch nicht zwangsweise abgemeldet, sondern der Vermieter bekommt vom Amt eine Aufforderung, dass er die Wohnungsgeberbescheinigung zu unterschreiben und zu übermitteln hat.

Hintergrund:

Das Gesetz wurde 2015 so geändert, damit es künftig möglichst nicht mehr vorkommen kann, dass Leute sich an einer Adresse anmelden, an der sie tatsächlich nicht wohnen. So kann jemand nicht einfach irgend eine Adresse angeben.

Dass der Vermieter bestätigen muss, dass die Leute tatsächlich da wohnen, liegt daran, dass auf diese Weise bestätigt wird, was die Leute beim Einwohnermeldeamt angegeben haben.

Natürlich müssen alle die Wahrheit angeben, was bedeutet, wenn Ihr da wohnt, kann der Vermieter nicht sagen oder melden, dass Ihr nicht da wohnt.

Allerdings könnte er die Bescheinigung verweigern, wenn Ihr zu Unrecht die Wohnung gekapert habt, keinen Mietvertrag habt, keine Miete zahlt und deswegen dort nicht geduldet werdet. Aber das ist offenbar nicht der Fall.