Mieter möchte bei Auszug Laminat mitnehmen

9 Antworten

Na klar, ist doch wie bei der Einbauküche. Zahlt der Mieter selbst die Küche, hat er das Recht

a) die Küche an den Nachmieter oder an den Vermieter zu verkaufen

b) die Küche mitzunehmen.

Ist ja sein Hab und Gut, also kann auch das Laminat oder Parkett oder Fußboden mitnehmen, sofern !!!!

nicht verklebt, sondern nur gesteckt.

Wenn er nämlich das Parkett beschädigt durch die Entnahme, geht der Fußbodenbelag zum Haus mit über, also bspw. wenn er eine feste Klimaanlage eingebaut hat mit der Zustimmung des Vermieters und dadurch Wanddurchbruch oder so. Dann geht die Klimaanlage zum Wohneigentum über.

Aber steckbares Laminat oder Einbauküche ist bewegliches Gut. So kann er das auch mitnehmen.

DerBube1  19.08.2014, 11:38

Falsch mit der Klima! Er muss lediglich sämtliche Spuren von dem Einbau von der Klima beseitigen!

Natürlich darf der Mieter sein Laminat mitnehmen. § 94 BGB greift hier nicht, denn das Laminat ist nicht fest mit dem Gebäude verbunden und geht daher nicht in den Besitz des Vermieters über.

Wenn es "schwimmend" verlegt und damit nicht fest mit dem Bauwerk verbunden ist, kann er das Laminat mitnehmen und wenn er damit seine Garage auslegt. Hochwertiges Parkett kann man reparieren. Einfach mal einen Parkettleger fragen.

wenn der mieter es doch selber bezahlt hat, warum nicht. du hättest ja damals ja das parkett reparieren lassen und dem mieter die verlegung des laminates verweigern können.

Klar kann er das machen, er hat das ja auch bezahlt.. Wäre das durch den Vermieter übernommen worden, müsste er den Boden natürlich da lassen.