Mietbürgschaft - Welche Vorraussetzungen muss man erfüllen?

3 Antworten

wenn ich das richtig verstehe, willst Du eine Wohnung mieten und Vater oder Mutter als Bürgen nennen, falls Du die Miete nicht zahlen kannst. Zunächst einmal müssen Deine Eltern dazu bereit sein mit ihrer Unterschrift und das nötige Einkommen haben. Du musst Dir darüber im klaren sein, dass der Vermieter, falls Du nicht zahlst, sich an Deine Eltern wendet und dort das Geld unter Umständen einklagt. Das Alter der .Eltern ist unwichtig - es zählt hier nur, ob sie im Ernstfall in der Lage sind, Deine Mietschulden zu begleichen.

ich wollte mal fragen, ob man ein elternteil, was schon pensioniert ist und rente bezieht als Bürger beim mieten einer wohnung einsetzen kann?Vielleicht weiß ja jemand von euch da was zu, würde mich sehr freuen!

Man kann die Person einsetzen, die dem Vermieter gefällt.

Grundsätzlich ist es egal ob jemand pensioniert ist oder nicht.

Es ist wichtig ob er als Bürge in Frage kommt; sprich das er Geld hat.

Selbstverständlich. Ob dieses Elternteil als Bürge akzeptiert wird, ist eine andere Frage. Dabei spielt nicht unbedingt die Rolle, ob einer Rente bezieht oder noch arbeitet. Entscheidend ist die Bonität und ggf. Vermögensnachweis.