Meinen Firmennamen (bin Kleinunternehmer) schützen lassen
Ich bin als Kleinunternehmer seit zwei Jahren auf Märkten in ganz Deutschland unterwegs. Hierfür habe ich mir, bzw. meinem Unternehmen einen zweiteiligen Namen erdacht. Das erste Wort steht für meinen Beruf, dann kommt ein Bindestrich und mein Name. Die Domain und die e-mail-Adresse hatte ich mir bereits vor knapp drei Jahren gesichert und benutze diese auch.
Beispiel: Firmenname: Rennfahrer-Michel, Domainname: Rennfahrer-Michel.de
Um die Domain soll es hier auch nicht gehen. Es ist nun mittlerweile so, daß, wenn man diesen Namen googlet, man knapp 3000 Ergebnisse erhält (alle nur von mir). Gestern hab ich aber zwischen diesen Ergebnissen noch jemand anders gefunden, mit einem ganz andern Beruf, der sich aber nun auch so nennt. Seine Homepage wurde 2010 erstellt, also knapp drei Jahre nachdem ich mich so genannt habe. Ich vermute, daß er auf diese Weise leichter an kontakte kommen will, was wohl auch funktioniert, da seine HP erstmal frequentiert werden muss, um überhaupt in der Ergebnisliste zu erscheinen. Meine Frage: Kann ich meinen Namen schützen lassen, bzw. kann ich verhindern, daß ich meinen Namen ändern muss, nur weil er seinen vielleicht schon hat schützen lassen??? Inzwischen ist mein Name in der Szene schon wie eine Marke bekannt. Es wäre also fatal, wenn ich ihn nun ändern würde. Helft mir bitte.
6 Antworten
Wenn du dir nicht alle Varianten dieser Domain vor 3 Jahren gesicherst hast, kannst du leider nicht verhindern, dass jemand anderes eine dieser Varianten nutzt. Du kannst nur versuchen, sie ihm abzukaufen. Mehr kannst du nicht machen. viel Glück
sry, habe ich überlesen. Den Namen in der Kombination mit dem Gewerbe kannst du schon beim Patentamt schützen lassen - als Wort- oder Wort/Bildmarke. Kenne ich aus dem Bereich von Hotelnamen. http://www.dpma.de Fordere dann den anderen auf, sofort den Namen zu ändern, falls er seinen nach dir gewählt hat. Wenn er schneller war, kannst du allerdings den kürzeren ziehen und er kann eine Änderung verlangen.
Das Sternchen gibts für den Antwort-Kommentar (unten). :D
Zu schnell vergeben, das Sternchen, den die Antwort stimmt so nicht.
Du brauchst kein Patent anzumelden, du kannst fuer den Namen "Gebrauchsmusterschutz" anmelden.
Dafuer gibts bestimmte Anwaelte, die sich da auskennen, auch Patentanwaelte.
Wenn allerdings der Name jetzt schon anderweitig genutzt wird, hast du schlechte Chancen.
Denn bis das dieser Schutz besteht, kann sich jeder auch so nennen.
Gebrauchsmusterschutz für einen Namen, oh Mann!
Zum einen: Du musst den Namen nicht zwangsweise schützen/eintragen lassen, um einen Schutz zu haben. Aber es hilft natürlich. Dazu darf der Name allerdings nicht zu sehr beschreibend sein. Aber das würde, mit Deinen Namen dahinter, wohl so passen. Der Eintrag kostet 300 Euro und ist für 10 Jahre und drei Kategorien gültig. Das kannst Du auch ohne Anwalt machen (dann teurer, um die 1000 dazu). Die Leute vom DPMA helfen idR gerne und gut.
Zum anderen: Wie, Du hast da noch einen anderen unter google gefunden, der sich so nennt. Heißt das, Du hast die .de und er die .com oder so? Dagegen ist erst einmal nichts zu sagen. Und kaum etwas zu machen.
Hat er den selben Firmennamen und ist in der selben Branche unterwegs, dann kannst Du u.U. etwas erreichen. In Deinem Fall, weil Du deutschlandweit tätig bist, stehen die Chancen gut. (Was vor Gericht im Fall der Fälle nicht heißt, dass Du automatisch Recht bekommst.)
Was angy schreibt, dass Du den Kürzere ziehst, wenn er schon angemeldet hat, stimmt so nicht. Denn Du, und das kannst Du ja hoffentlich belegen, bist ja schon seit zwei Jahren mit dem Namen unterwegs. Dann ist das ein Grund, die Marke löschen zu lassen. Also gaaaanz schnell schauen, ob er sie angemeldet hat. Was ich aber nicht glaube.
Beste Antwort. DH
Wenn du JETZT ein Patent anmeldest, darf er den Namen weiterhin benutzen, da er die Idee ja bereits vor der Rechtlichen Schützung hatte. Das gleiche gilt aber auch, wenn er jetzt ein Patent anmeldet. Du hattest den Namen ja davor, darfst ihnalso weiterhin benutzen.
Ok das leuchtet mir ein. Aber den Namen hatte ich zuerst, gibts da nicht sowas wie Gewohnheitsrecht, bzw. "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst"???
Auch das ist falsch (abgesehen, dass mein kein Patent anmelden kann). Ein Schutz entsteht auch durch die Marktdurchdringung/Nutzung.
ich bin fast davon ueberzeugt das du das nicht wirklich schueten kanns wenn es sich um eine allgemmeine bezeichnung mit namen handelt. ich bin Schmuckdesignerin und mein name ist sonja, scmuckdesignerin-sonja waehre somit NICHT schuetzbar weil ja jeder der sonja heisst und schmuckdesignerin ist dann nicht mal eine karte habn kann mit den worten schmuckdesignerin sonja... geht nicht!
Wie schon gesagt um die Domain geht´s ja nicht.