Meine Mutter ist verstorben. Es existiert kein Testament: meine Schwester blockt jedes Gespräch ab. Wie gehe ich am besten vor?
Meine Schwester möchte überhaupt nicht darüber reden, wie was aufgeteilt werden soll. Sie meint, alles geht so weiter wie vorher. Sie hat nach dem Tod meines Vaters, meine Mutter 7 Jahre lang bis zu deren Tod Ende April gepflegt, schon nach dem Tod meines Vaters wollte sie nicht darüber reden, was mit dem Erbe ist. Auch jetzt meint sie, daß sie sich überhaupt noch keine Gedanken gemacht habe und vertröstet immer weiter. Habe ich eine Handhabe, sie zu einem Gespräch zu bringen oder kann ich meinen Erbteil einfach so einfordern? Wenn ja, wie gehe ich da am besten vor? Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Lisa Müller
10 Antworten
Beantrage einen Erbschein - und sie wird bestimmt bereit für ein Gespräch sein.
Suche einen Anwalt auf. Scheint anders nicht zu gehen. Mein Beileid.
Besser ist ein Notar.
Zitat: Erbschein, Nachweis der Erbfolge
Der Erbe kann sein Erbrecht durch einen vom Nachlassgericht gebührenpflichtig ausgestellten Erbschein bescheinigen lassen. Der Erbschein weist die Rechtsnachfolge aus, nicht aber wem die einzelnen Nachlassgegenstände zustehen. Die Erben bilden eine sog. Erbengemeinschaft und müssen sich selbst über den Nachlass auseinandersetzen, ggf. über einen Notar, insbesondere wenn Grundeigentum in den Nachlass fällt.
Zum Nachweis der Erbfolge reicht in den meisten Fällen anstelle eines Erbscheines eine beglaubigte Kopie der vom Nachlassgericht eröffneten letztwilligen Verfügung nebst Eröffnungsprotokoll aus, wenn es sich um ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag handelt, in dem die Erben genau bezeichnet sind. Ein handschriftliches Testament wird selten als Erbnachweis akzeptiert.
Grundsätzlich ist ein Erbschein erforderlich, wenn der Erblasser Grundeigentum hinterlässt und kein notarielles Testament oder Erbvertrag die Erbfolge eindeutig regelt. Auch Banken, Versicherungen und ähnliche Institutionen lassen sich die Erbfolge in der Regel durch einen Erbschein nachweisen. Der Erbschein wird nur auf Antrag erteilt; bei einer Erbengemeinschaft ist es ausreichend, wenn einer der Miterben den Antrag stellt. Da der Erbscheinsantrag Angaben enthält, die an Eides statt zu versichern sind, ist er beim Nachlassgericht oder einem Notar zu beurkunden.
Gefunden und alles unter: http://www.justizportal.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=13295&article_id=56770&_psmand=50#erbschein
wenigstens eine gehaltvolle Antwort mit Quellennachweis, die ich um einen Hinweis ergänzen möchte. Für den Auftritt beim Familiengericht und die Beantragung des Erbscheines halte ich einen teuren Notar erst einmal für überflüssig. Das kann man wunderbar über den Rechtspfleger erledigen....
Erst über den Erbschein bekommt man überhaupt Informationen über die Vermögenswerte und kann dann immer noch einen Rechtsverdreher agieren lassen.
Rechtspfleger ist zunächst einmal gut.
Die Bild von heute, 19.06.2014, berichtet über die Erbschaft.
Lass das einen Anwalt machen, die wissen, was da zu tun ist.
Ich finde es immer schlimm, wenn schon kurz nach dem Tod um das Erbe gestritten wird.
Lass doch Deine Schwester erst mal zur Ruhe kommen - sie hat ja mit der Pflege schon genug hinter sich. Dann setzt Euch mal bei einer Tasse Kaffee zusammen und beratschlagt - vielleicht ist ja gar kein Erbe mehr da, was verteilt werden kann.
So haben wir das gemacht, nachdem meine Mutter verstorben war.