Meine Frage: Bin Schwerbehindert, mit Merkzeischen: B, G, a G, mit 90%. Wohne zur Miete, in einem Pr
Meine Frage: Bin Schwerbehindert, mit Merkzeischen: B, G, a G, mit 90%. Wohne zur Miete, in einem Privathaus, kann der Vermieter mich zum Schneeschiebern, Straßenreinigung usw. einteilen? Im Fernsehen sah ich eine Sendung dort wurde gesagt das ich das nicht Mus (was ich auch nicht Kann) dafür auch nicht zahlen müsste, noch jemanden Beauftragen Mus. Ist dem so oder nicht?
7 Antworten
Wenn im MV bzw. der Hausordnung vereinbart ist, dass die Mieter bestimmte Flächen (Keine Straße) räumen und streuen, musst du dafür jemanden beauftragen und bezahlen, wenn du an der Reihe bist. Es wäre zunächst zu schaun, ob solche Vereinbarung besteht und ob sie wirksam ist.
Nein ,dann musst Du es Zahlen wenn Ihr jemand findet. Das sollte beim Einzug abgeklärt werden ,vor Unterzeichnung des Mietvertrages.
da diese kosten umlagefähig sind,wirst du wohl anteilig zahlen müssen.
Nein, dem ist nicht so.
Kann ein Mieter seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommen muß er für "Vertretung" sorgen und diese ggf. auch bezahlen.
In den meisten Mietverträgen steht folgendes:
Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass alle ihm durch Mietvertrag, Hausordnung oder durch sonstige Bestimmungen auferlegten Pflichten auch während seiner Verhinderung erfüllt werden. Abwesenheit, Alter, Krankheit, Urlaub usw. entbinden den Mieter nicht von der Erfüllung seiner Verpflichtungen.
Übrigens Merkzeichen G und aG gibt es nicht.
nennt man Unmöglichkeit, eine Leistung zu erbringen. Also: Nein, er kann nicht.
ProfWise
ja, machs gefälligst selbst....
Unmöglicheit? Also hier sprießen die Hausmeisterdienste nur so aus dem Boden und wenn die Arbeiten fremdvergeben werden, zahlt auch ein behinderter Mieter anteilig erhöhte Betriebskosten oder notwendige Fremdvergabe.