Mein vermieter schließt den keller ab, so dass ich nicht mehr meine Wäsche waschen kann?

8 Antworten

wenn die Benutzung des Waschkellers bzw. der dort stehenden Waschmaschine ausdrücklich im Mietvertrag festgehalten wurde, denn hast du ein Recht auf die Nutzung.

Schließe den Keller auf und fertig.

Sollte die Vermieterin etwas dagegen haben, wird sie sich schon melden.

Wenn Dir vertraglich die Nutzung der Waschmaschine zugesichert wurde darf Dir die VMn diese nicht entziehen.

Allerdings kann ich bei 3 Wochen Zahlungsverzug die Reaktion der VMn verstehen.

Weißt Du das einem Mieter der, trotz Abmahnung, mehrfach verspätet die Miete zahlt fristlos gekündigt werden kann? Fristgerecht auch ohne Abmahnung.

Wohnst möbliert innerhalb der Wohnung der Vermieterin? Wenn ja, wäre es noch einfacher Dir zu kündigen.

aoifee 
Fragesteller
 29.05.2013, 09:18

das weiß ich aber mein vermieter ist auch nicht ohne bei immer wiederholender beschwerde...macht der nichts .....absolut nichts

Wenn im Mietvertrag ausdrücklich drin steht dass du die Maschine benutzen darf muss diese dir auch zur Verfügung gestellt werden. Da du einen passenden Schlüssel besitzt verschaffst du dir nicht rechtswiedrig Zutritt. Du kannst den Keller also aufschließen und beruhigt waschen. Schließlich muss Sie ihre Vertragspflichten erfüllen.

aoifee 
Fragesteller
 29.05.2013, 08:47

ich bin haltverunsichert weil ich unzuverlässig war wegen der miete

Anselm2716  29.05.2013, 08:53
@aoifee

aber nun bist du mit den Mietzahlungen auf der Reihe?

aoifee 
Fragesteller
 29.05.2013, 08:58
@Anselm2716

ja war drei wochen im verzug

Julez1992  29.05.2013, 09:08
@aoifee

Solange du alle Forderungen beglichen hast hast du auch Anspruch. Solltest du allerdings immer noch im Rückstand sein sieht die Sache unter Umständen etwas anders aus...

Auch wenn du die Miete nicht pünktlich oder gar nicht gezahlt hast, kann sie dir nicht einfach das Waschen verbieten, dass sind 2 verschiedene Schuhe. Sprich noch mal mit ihr und SIE hat sich auch an den Vertrag zu halten. Du mußt natürlich auch deine Pflicht der Zahlung bereinigen.

aoifee 
Fragesteller
 29.05.2013, 08:56

schon längst geschehen.....deswegen wundert mich das...es ist pure absicht

norbi3004  29.05.2013, 11:52
@aoifee

das darf sie dann nicht, dann gehe mit deinem schlüssel rein und wasche....

Wenn im Mietvertrag die Mitbenutzung der Waschküche ausdrücklich eingeräumt wurde, hast du auch das Recht diese zu benutzen.