Mein Vermieter möchte Parkettboden austauschen , darf er die Kosten von mir verlangen ?

3 Antworten

Nein, solange die Beschädigungen/Abnutzungen durch einen bestimmungsmäßigen Gebrauch entstanden sind und nicht durch schuldhaftes Verhalten, kann der Vermieter keine Kosten geltend machen.

Selbst wenn Du den Bodenbelag beschädigt hast und sich hier ein partieller Austausch notwendig macht, trägst Du nicht die gesamten Kosten der Erneuerung, sondern nur den Zeitwert des alten Bodens.

Vermutlich versucht der Vermieter hier, seine Wohnung auf deine Kosten zu renovieren.

Nein, die Böden, vor allem nach dieser Wohndauer, sind Sache des Vermieters. Er kann höchstens nach umfangreichen Sanierungsarbeiten die Miete im gesetzlichen Rahmen erhöhen. Erkundige Dich mal bei einem Mieterverein, die können meist auch Anwälte benennen.

Nein, so einfach darf er das nicht. Du hast hoffentlich noch das Übergabeprotokoll von vor acht Jahren, und eine gewöhnliche Abnutzung ist in der gezahlten Miete mit drin.

Die von Dir verursachten Wasserflecken (also die Fläche davon) könnte er wohl verlangen, aber alles - dagegen solltest Du Dich wehren. (Mieterschutzverein)