massnahme trotz ausbildungsvertrag

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ja und ja...

AAAABER

du solltest die maßnahme nicht als zwang sehen sonndern duchaus als chance. so kannst du dich schon mal auf die anstehende ausbildung vorbereiten. kopfrechnen üben, im umgang mit dem PC fit werden, und jetzt sag bloß nicht, dass du schon alles kannst, oder einfach mal ein wenig an deinen sozialen kompentenzen feilen...

ich bin mir sicher, dass die dich nicht in eine 3monaitge dauermaßnahme stecken oder so, zumal die gelder hierfür auch immer knapper weden und du ja praktisch vermittelt bist...

ich tippe so wie so darauf, dass du nicht zu einer solchen maßnahme eingeladen wirst...

sollten jobangebote kommen, darfst du diese mit der begrüdung, dass du zeitnahe in ausbildung gehst jederzeit ablehnen...

lg, Anna

Meinst du das Jobcenter oder Arbeitsamt? Jobcenter hiess früher mal Arge. Wenn du Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bekommst, dann musst Du, solange Du Geld vom Staat bekommst, auch Massnahmen mitmachen oder dich bewerben. Wenn Du zu einer Massnahme nicht erscheinst oder auf Vermittlungsvorschläge vom Jobcenter nicht antwortest, dann gibt es Sanktionen gegen dich, d.h., dein Alg II wird gekürzt. Das mit dem Krankschreiben lassen kannst du natürlich probieren. Ist aber sicher riskant, dem Arzt irgendwas vorzuschwindeln. Der könnte das durchschauen und dich dann nicht krank schreiben.

kirafabi 
Fragesteller
 22.01.2015, 08:41

Nein ich bekomme lediglich von jan bis März alg1 nur 3 Monate arbeitslos bis die Ausbildung beginnt

isomatte  22.01.2015, 08:42

Nicht nur im SGB - ll sondern auch im SGB - lll ist man an seine Mitwirkunspflicht gebunden !

Nur würde man da keine Sanktion über 3 Monate erhalten,sonder eine Sperre der ALG - 1 Bezüge,die sich erst einmal nach der Häufigkeit richten würden.

Kann man beides mit ja beantworten !

  • Die Maßnahme könntest du ab Beginn der Ausbildung beenden,dann steht dir nichts mehr zu.

  • Wenn du einen Arzt findest der dich so einfach krank schreibt oder du tatsächlich krank bist,dann kannst du das natürlich machen.

Beides ja, du bist verpflichtet als Empfänger Maßnahmen mitzumachen. Die frage ist, könntest du es dir leisten den Zeitraum zu überbrücken ohne Geld vom Center? Wenn ja dann ignoriere es, denn es gibt nichts schlimmeres als das. Nach langjähriger Arbeitszeit war ich mal 2.Monate arbeitslos, die behandeln solche ebenso wie dauerharzer, unhöflich beleidigend, daher lieber drauf verzichten wenns geht und die freie Zeit noch genießen.

PS. Vielleicht könntest du Urlaub beantragen für den Zeitraum......