Mashup und Remix GEMA-geschützt?

1 Antwort

Die Urheber der Songs bleiben auch dann die Urheber, wenn diese für einen "mix" oder sonst was verwendet werden. Du brauchst also auf jeden Fall auch die Genehmigung aller Urheber aller verwendeten Werke.

woher weiss ich welche Titel geschützt sind und welche nicht?

ALLES ist urheberrechtlich geschützt, das liegt in der Natur des Urheberrechts! Manche stellen ihre Werke zwar zur "freien Verwendung" zur Verfügung, aber dennoch bleiben die Werke urheberrechtlich geschützt und auch die GEMA ist so lange Verwalter der Wiedergabe-Rechte bis du als Nutzer nachweisen kannst, dass ein Werk nicht GEMA-pflichtig ist (Umkehr-Beweislage aufgrund der allgemeinen GEMA-Vermutung)

Die wenigsten Werke sind aber vom Urheber zur Verwendung freigegeben, kommerziell erfolgreiche Werke schon gar nicht (also bekannte Lieder kannst du ausnahmslos knicken) Gehe also davon aus, dass du bei allem was du verwenden willst eine ausdrückliche Genehmigung einholen musst! Von allen beteiligten!