Mahnung vom Amt gerechtfertigt?
Hallo zusammen, ich habe kürzlich eine Mahnung von der Gemeinde erhalten, es geht um die Zahlung der Grundsteuer eines zuletzt erworbenen Grundstücks. Der Punkt ist: Ich habe NIE einen Steuerbescheid erhalten. Den hätte ich nämlich sofort gezahlt, denn alles andere ist nicht meine Art. Jedenfalls flatterte mir diese Mahnung ins Haus, natürlich gleich mit Mahngebühr. Ich habe den Betrag sofort überwiesen, aber ohne Mahngebühr und mich an die Gemeinde gewendet und die Sache geschildert. Die bestehen jedoch darauf, dass der Bescheid angeblich im Oktober versendet wurde und pochen auf die Mahngebühr. Was kann ich tun? Bei wem liegt hier die Beweislast? Grüße Nano
5 Antworten
Naja, offensichtlich hat die Post hier etwas geschlampt. Wo sonst sollte der Fehler liegen. Du musst halt schauen, wie hoch die Mahngebühr ist und ob sie es wert ist, dafür in einen Rechtsstreit mit der Gemeinde zu gehen. Letztlich wird niemand beweisen können, dass du den Bescheid bekommen hast.
Kann ich verstehen. Aber die Gemeinde hat einen viel längeren Atem als du und letztlich ist es denen egal. Ich hatte mal 8 Wochen lang kein funktionierendes Internet. Darum habe ich dann natürlich nicht mehr gezahlt. Mein Anbieter (Telekom) hat dann natürlich sofort eine Mahnung an mich verschickt - wie dreist kann man sein. Erst als ich dann einen Anwalt einschaltete, kümmerte sich die Telekom um das Problem - hat nach seinem Schreiben nur drei Tage gedauert. Es stellte sich heraus, dass die Leitung im Keller defekt war. Den Anwalt musste ich natürlich selbst bezahlen. Du siehst, Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei verschiedene Dinge. Zahl einfach die 6 Euro und freue dich auf Weihnachten. Alles andere ist Verschwendung von Lebenszeit. Beste Grüße Tantema
Normalerweise werden Steuerbescheide mit einem ganz normalen Brief verschickt, also weder als Einschreiben noch mit Postzustellungsurkunde.Die Beweislast liegt somit bei der Gemeinde.
'Mahngebühr' dürfte übrigens der falsche Ausdruck sein, es sind wahrscheinlich Säumniszuschläge, und die betragen 1% pro angefangenen Monat der Säumnis. Es kann sich also nicht um großen betrag handeln, und in der Regel werden derartige Kleinbeträge erlassen, wenn sich ein Steuerpflichtiger darauf beruft, keinen Bescheid erhalten zu haben.
Stimmt so leider überhaupt nicht. 1. Es wird tatsächlich "Mahngebühr" genannt, hochoffiziell. 2. Die Höhe der Mahngebühr beträgt 6 €, bei einer Forderung von 15 € ergibt das 40% des geforderten Betrags.
. Es wird tatsächlich "Mahngebühr" genannt, hochoffiziell
Und in welcher Norm steht das 'hochoffiziell'? Grundsteuer ist eine Steuer, für Steuern gilt die Abgabenordnung.
Und was willst du uns jetzt damit sagen?
Dass die Gemeindekasse meiner Meinung nach ohne irgendeine gesetzliche Grundlage eine Mahngebühr erhebt.
Eine Mahngebühr für einen Abgabenbescheid respektive eine Vorauszahlungserinnerung ist leider möglich. Das findet sich nicht in der AO, jedoch sehr wohl in der VKO - genau genommen in § 1 Abs. 2 VKO. Die aber gilt nur dort, wo sie in Landesrecht eingebunden wurde, ist daher also abhängig vom jeweiligen Bundesland.
Okay, wieder was gelernt.
Was ich noch vergessen habe zu erwähnen: vor ca. 4 oder 5 Jahren passierte einem Verwandten das gleiche bei dieser Gemeinde, nach einem Grundstückskauf kam KEIN Steuerbescheid, sondern gleich die Mahnung - das kann doch kein Zufall sein... Außerdem, und ich glaube das ist es, was mich so auf die Palme bringt, bekam ich noch als Antwort, dass das man von der Mahngebühr (es wird genau so genannt!) absehen könnte, sofern ich das SEPA-Lastschriftmandat unterschrieben einreiche. Was ist das denn bitte!? Erfüllt das nicht schon den Tatbestand der Nötigung oder sogar Erpressung? Gefühlt auf jeden Fall...
das kann doch kein Zufall sein
Warum nicht? Was hat die Gemeinde davon, keine Bescheide heraus zu schicken, sondern gleich Mahnungen?
Erfüllt das nicht schon den Tatbestand der Nötigung oder sogar Erpressung?
Nein. Ich halte das für ein durchaus überlegenswertes Angebot.
Ich habe nie behauptet, dass die Gemeinde etwas davon hat. Sondern eher dass dort etwas grundsätzlich schief läuft. Bevor ich es auf die Post schiebe, finde ich so einen "Zufall" irgendwie doch eher verdächtig.
Für mich ist ein Angebot, etwas mir widerstrebendes zu tun um damit einen (finanziellen) Schaden von mir abzuwenden genau die Definition einer Erpressung.
Bevor ich es auf die Post schiebe, finde ich so einen "Zufall" irgendwie doch eher verdächtig.
Daran finde ich überhaupt nichts verdächtig. Bei der Post gehen hin und wieder Briefe verloren, das ist alles.
Für mich ist ein Angebot, etwas mir widerstrebendes zu tun um damit einen (finanziellen) Schaden von mir abzuwenden genau die Definition einer Erpressung.
Das siehst du so. Rechtlich gesehen ist es aber nicht so.
Bist du Jurist?
Die bestehen jedoch darauf, dass der Bescheid angeblich im Oktober versendet wurde und pochen auf die Mahngebühr.
Dann sollen sie es nachweisen, dass dieser zugestellt wurde. Versand interessiert keinen.
Und da sie es nicht nachweisen können, wird ein neuer Bescheid versandt. Das ist eigentlich die mir aus meiner Tätigkeit in der Finanzverwaltung bekannte Vorgehensweise, wenn ein Steuerpflichtiger angibt, einen Bescheid nicht erhalten zu haben.
Seh ich auch so und dann kann man sehen was man weiter macht. Wenn man den Bescheid anzweifelt kann man schließlich Einspruch einlegen.
Ich denke, bei eine Betrag von 6 Euro solltest du hier keinen Rechtsstreit gegen einen "übermächtigen Gegner" anstreben. Wenn dir es dir um dein Ego geht, dass du dich mahnen lassen musstest, obwohl dies deiner ganzen Lebensweise und -einstellung widerspricht, dann ehrt dich dies natürlich, aber hier würde ich ein nicht kleinlich sein. Vermutlich liegt der Fehler bei der Post, aber das kann eh keiner mehr beweisen.
Hallo und danke für die Antwort. Die Mahngebühren betragen nur 6 Eur, aber mir geht es hier ums Prinzip. Ich sehe es nicht ein, hier für etwas zu zahlen, was ich nicht verbockt habe...