Lohnzahlung nach Kündigung
Ich arbeite seit 15 Jahren in einem privaten Pflegedienst. Der Lohn wurde laut Arbeitsvertrag immer am 15. des Folgemonats gezahlt. Jetzt habe ICH am 30. Juni meinen Arbeitsvertrag zum 31. Juli fristgemäß gekündigt. Mein Arbeitgeber hat mir jetzt den Arbeitslohn für Juni, den ich ja voll gearbeitet habe, noch nicht überwiesen. Darf er das und wenn ja mit welcher Begründung. Eigentlich muß ich am 15.August auch noch den Lohn für Juli bekommen, da ja das Arbeitsverhältnis ers am 31.Juli endet. Wer kennt sich aus und kann mir sagen wie ich das Geld einfordern kann. Vielen Dank, Helmut
6 Antworten
Ich würde mal nachfragen, wo dein Geld für Juni bleibt (in der Buchhaltung oder direkt beim Arbeitgeber). Bekommst du keine Antwort, fordere die Zahlung schriftlich an, am besten per Einschreiben, damit du einen Nachweis hast. Reagiert er nicht, dann klage deinen Lohn vor dem Arbeitsgericht ein (dazu brauchst du keinen Anwalt, schilderst lediglich deinen Fall im Schreibbüro, wo sie die Klageschrift aufsetzen). Notfalls beginnst du das gleiche Spielchen noch einmal im August. Für Zeiten, in denen du gearbeitet hast, musst du bezahlt werden, da gibt dir jeder Arbeitsrichter recht.
Für geleistete Arbeit steht Dir Lohn zu. Das hat mit Deiner Kündigung nix zu tun. Genau wie Du deinen Vertrag bis zum 31.07 erfüllst, muß ihn der Arbeitgeber auch erfüllen, also auch regelmäßige lohnzahlung. Red mit dem Lohnbüro und lass Dich nicht ins Bockshorn jagen
Ich will nicht behaupten, dass das der Fall ist, aber ich habe schon oft mitbekommen das bei Gekündigten der letzte Lohn einbehalten oder gekürzt wird, wenn noch Sachen offen sind, wie nicht abgegebene Arbeits-/Kleidung/Utensilien etc. Beschädigungen an Firmeneigentum, gesammelte Minusstunden usw. Wäre das eine Möglichkeit?
Verzögert auszahlen darf er nicht. Das Entgelt ist normal am letzten Arbeitstag des Monats fällig. Bei aperiodischer Zahlung am letzten Arbeitstag, bevor die Zahlperiode endet. Zunächst würde ich mal erfragen, warum keine Zahlung erfolgt. Vielleicht gibt es ja technische Probleme. Dann mußt Du den AG darauf hinweisen, dass Du sämtliche Kosten, die durch die verzögerte Zahlung entstehen, von ihm einfordern wirst (z.B. Kosten bei Kontoüberziehung - Nachweis erforderlich!) und ihm eine letzte Frist setzen. Bringt das nichts, kannst Du beim Amtsgericht einen Konkursantrag gegen den AG stellen.
Bringt das nichts, kannst Du beim Amtsgericht einen Konkursantrag gegen den AG stellen. Sorry aber das ist Quatsch.
Ich denke mal das du wie immer dein Geld am 15. dann bekommst ... er MU? dir deinen Lohn für Juni am 15.Juli auszahlen! und am 15. August bekommst du dnan das restliche Geld für Juli plus eventuelle Rückzahlungen, Endzahlungen, wie da meistens ja ist.
Dann wäre ich schon längst beim Chef gewesen, notfalls beim Anwalt! sowas lässt man sich nicht gefallen , man muss ja rechnungen und miete zahlen!!!!
Heute ist aber schon der 20. und es ist noch kein Geld auf meinem Konto. Meine Kollegen haben es am 14. 7. bekommen!