Lohnabrechnung Eintritsdatum geändert?

1 Antwort

Nach meiner Rechtsauffassung ist die Änderung auf das neue Datum nicht rechtens, wenn es sich um einen "klassischen" Betriebsübergang gemäß § 613a BGB handelt.

Auf der Lohn- und Gehaltsabrechnung muss jeweils das tatsächliche Eintrittsdatum ersichtlich sein, weil sie ja auch als Verdienstnachweis gilt, z.B. bei

° Wohnungssuche

° Kreditaufnahme.

Sollte sich das Abrechnungssystem geändert haben, und es aus technischen Gründen nicht machbar ist, muss eine entsprechende Textzeile im Kopf der Abrechnung angedruckt werden.