Lohn gekürzt wegen Fehler bei der Arbeit

5 Antworten

Nein, das darf er nicht. 

Schließlich hast du es nur deswegen falsch gemacht, weil er es dir nicht richtig erklärt hat.

Wenn er dir den Lohn als "Schadensersatz" kürzen will, dann muss er dir zuerst den VORSATZ, also die böse Absicht, vor Gericht NACHWEISEN. Er müsste dich also zuerst verklagen.

Geh' mal zur nächstgelegenen Ortsgruppe einer Gewerkschaft und frag als erstes ob sie dir helfen können oder wenn nicht, welche Gewerkschaft denn für dich zuständig wäre.

Also der Arbeitnehmer schuldet nur die Leistung, nicht den Erfolg. Den Lohn könnte er mittels einer Änderungskündigung zwar versuchen zu kürzen. Aber da hätte er wenig Chancen, weil er wichtige, insbesondere betriebsbedingte Gründe, nennen müsste (§1 KSchG). Also musst du dir keine Sorgen machen.

Sofern Du hier nicht vorsätzlich etwas falsch gemacht hast, sollte das nicht möglich sein. Unbeabsichtigte Fehler, die der Mitarbeiter macht, gehören zum Betriebsrisiko.

Nein, das Risiko liegt beim Arbeitgeber und nicht bei dir!

Nein, das darf er nicht- es sei denn du hättest das ganze mit Absicht verbockt.