Löschung Eintrag Grundbuch (privater Gläubiger) nach Zwangsversteigerung

4 Antworten

Ja klar, es besteht ja dann der Grund für den Eintrag nicht mehr. Muss allerdings über einen Notar gehen. Er müsste ihn ja auch löschen lassen, wenn du jetzt deiner Verpflichtung zur Zahlung nachkommen würdest.

Ja, das Recht in Abteilung 3/1 des privaten Gläubigers wird dann im Zuge der Bezahlung gelöscht. Der private Gläubiger MUSS die Löschungsbewilligung über den Notar erteilen.

So groß kann aber der Betrag nicht sein, da erfahrungsgemäß keine normale Bank - hier X - eine Namensgrundschuld gerne im Vorrang im Grundbuch bestehen lässt.

Da der zweitrangige Gläubiger die Zwangsversteigerung betreibt bleibt das erstrangige Recht in der ZV zunächst bestehen und wird vom Ersteher übernommen. Der erstrangige Gläubiger ist verpflichtet, Zug um Zug gegen Zahlung des Nominalbetrages zzgl. eventuell eingetragener Zinsen und Nebenleistungen Löschungsbewilligung zu erteilen.

Ja, ist die dingliche Schuld beglichen, muss er eine Löschungsbewilligung an den Eigentümer herausgeben. Bis dahin bleibt das Recht aber bestehen.