Löschung Eintrag Grundbuch (privater Gläubiger) nach Zwangsversteigerung
Hallo,
folgende Situation:
3 Grundbucheinträge in der III.Abteilung
1.privater Gläubiger 2.Bank X 3.Bank X
Zwangsversteigerung angeordnet durch 2.Position (also Bank)
Frage:
Wenn Partei Y das Haus bei der Zwangsversteigerung per Zuschlag erhält, ist dann der private Gläubiger verpflichtet den Eintrag gegen Zahlung der Summe zu löschen? (damit wären alle Einträge im Grundbuch gelöscht)
Über Hilfe würde ich mich freuen.
Vielen Dank, Hänsel
4 Antworten
Ja klar, es besteht ja dann der Grund für den Eintrag nicht mehr. Muss allerdings über einen Notar gehen. Er müsste ihn ja auch löschen lassen, wenn du jetzt deiner Verpflichtung zur Zahlung nachkommen würdest.
Ja, das Recht in Abteilung 3/1 des privaten Gläubigers wird dann im Zuge der Bezahlung gelöscht. Der private Gläubiger MUSS die Löschungsbewilligung über den Notar erteilen.
So groß kann aber der Betrag nicht sein, da erfahrungsgemäß keine normale Bank - hier X - eine Namensgrundschuld gerne im Vorrang im Grundbuch bestehen lässt.
Da der zweitrangige Gläubiger die Zwangsversteigerung betreibt bleibt das erstrangige Recht in der ZV zunächst bestehen und wird vom Ersteher übernommen. Der erstrangige Gläubiger ist verpflichtet, Zug um Zug gegen Zahlung des Nominalbetrages zzgl. eventuell eingetragener Zinsen und Nebenleistungen Löschungsbewilligung zu erteilen.
Ja, ist die dingliche Schuld beglichen, muss er eine Löschungsbewilligung an den Eigentümer herausgeben. Bis dahin bleibt das Recht aber bestehen.