Links um eine Verkehrsinsel

3 Antworten

Dazu aus dem Bußgeldkatalog:

139 Die durch durch Zeichen 215 (Kreisverkehr) oder Zeichen 220 (Einbahnstraße) vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt

-- 139.1 als Kfz-Führer 20 Euro

Für Kraftfahrzeugführer enthält de Bußgeldkatalog diesbezüglich keine besonderen Behinderungs-, Gefährdungs- oder Sachbeschädigungstatbestände, also greifen ggf. die "Auffangtatbestände" des Bußgeldkataloges zum § 1 der StVO ("Grundregeln"):

1 Durch Außer-Acht-Lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt

1.2 einen anderen mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert 20 Euro

1.3 einen anderen gefährdet 30 Euro

1.4 einen anderen geschädigt, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist 35 Euro

Insgesamt bleibt man aber im Verwarnungsgeldbereich (bis 35 Euro), sodass auch Fahranfänger auf Probe nicht mit weiteren Folgen zu rechnen hätten.

Sollte die Tat jedoch nachweislich vorsätzlich begangen worden sein, dann verdoppeln sich die Verwarnungsgelder und werden zu Bußgeldern (ab 40 Euro). Dann erhält der Betroffene einen Punkt in Flensburg und für Fahranfänger auf Probe wird eine weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung ("B-Verstoß") notiert.

Du warst gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung unterwegs (Geisterfahrer) und wenn sich jemand dadurch gefährdet fühlte - ein Schreck reicht - dann bist Du dran.