Lexware-Buchhaltung Kto. anlegen

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Hallo Petteerr,

Wenn Du im Buchhalter bist, gehe auf dem Menüpunkt. Verwaltung --> Steuersätz, hier legst Du erst mal den Steuersatz 10,7 (VSt. und USt, also zwei Mal neu anlegen) an, mit Kurzbezeichnung, kläre im Vorfeld evtl. mit dem Steuerberater, auf welches "USt.Konto fällig, oder auch später fällig etc. - das ganze später verbucht werden soll - danach speichern.

Danach, evtl. noch eigene Erlös- und Aufwandskonten (Neu) anlegen. Am besten, immer per Kopieren vorgehen. Also, auf Menüpunkt: Verwaltung --> Kontenverwaltung gehen - nun z,. B. im Bereich: Einnahmen --> Erlöse gehen, hier das Originalkonto 4400 oder 8400 (bei SKR 03 oder 04 markieren und rechts unten auf Kopieren gehen). Hier einen neuen Namen und neue Kontonummer vorgeben, z. B. 4401 oder 8401 --> auf der nächsten Seite: Eigenschaften, bitte das entsprechende neu angelegte VSt. bzw. USt. 10,7% auswählen, weiter und speichern.

Nun, zum Schluß falls Faktura bzw. Warenwirtschaft dabei wäre, musst Du noch die Warengruppen bearbeiten, und das "Neue 4401 / 8401 - Konto" bei Erlöse Inland zuordnen ( Bei der Warenwirtschaft, Aufwandskonto, ebenfalls das neue Aufwandkonto zuordnen!) Ok. ?

Hat es nun, geklappt?

netten gruß

Zuerst den neuen Steuersatz "10,7%" im Programm unter VERWALTUNG -> STEURSÄTZE komplett neu anlegen. Anschließend wird das neue Konto erfasst und diesem dann der Steuersatz zuordnen. Dann dürfte es keine Probleme mit der Neuanlage des Kontos geben und alles sollte sich auch abspeichern lassen.

Wenn es so auch nicht funktioniert bleibt immer noch die Möglichkeit, die enthaltene Vorsteuer manuell zu buchen:

Beispiel: Kosten 100,-- + Vorsteuer 10,70 an Verblindlichkeiten 110,70.

Die automatische Steuerberechnung macht auch nichts anderes, als diesen Buchung automatisch zu erzeugen.

Wenn Du eine Landwirtschaftliche Buhhaltung anlegen willst, musst Du prüfen, ob Du den DATEV-Kontenrahmen SKR 14 zur Verfügung hast. Wenn nicht , wirst Du mit dem Programm nicht viel Freude haben. Denn einmal musst Du Bei L+F eigentlich zwingend ein abweichendes Wirtschaftsjahr anlegen, und zweitens ist der Kontenrahmen für Land- und Forstwirtschaft ganz anders aufgebaut als die Standardkontenrahmen SKR 03 oder SKR 04.