Leute aus dem Treppenhaus schmeißen?

6 Antworten

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Der Kommentar des Links aus der Antwort von @DollarDon beantwortet die Frage nicht. Ein Kommentator gibt hier rechtsunwirksame statements ab. Es ist keinesfalls zwischem stärkeren und schwächeren Recht zu unterscheiden. Es gilt das Recht des Eigentümers - daher dessen Hausrecht. Störung des Hausfriedens berechtigt nur Polizei und/oder Eigentümer und dessen Bevollmächtigte zum Platzverweis gegen die Fremdstörer.

Im weitesten Sinne wären Genossen einer Genossenschaft allerdings auch Eigentümer, seöbst wenn sie zur Miete im betroffenen Haus wohnen.


Nein, das Recht hast Du als Mieter nicht, aber das wissen die fremden Jugendlichen nicht.

Ich denke, es gilt dass der Mieter gegenüber dem Fremden das stärkere Recht hat. Somit würde ein verbleiben im Hausflur, trotz Verweis durch einen Mieter, einen Hausfriedensbruch darstellen.
Stärken kann man diese rechtliche Grundlage natürlich durch einen gemeinsamen Beschluss der Mieter oder der Genossenschaft und das Anbringen eines unmissverständlichen Schildes am Eingang. Dann ist der Hausfriedensbruch schon mit dem Betreten erfüllt.

Quelle: 

http://www.juraforum.de/forum/t/hausrecht-im-treppenhaus-wer-kann-durchgreifen.137749/

Viel Glück.

johnnymcmuff  27.05.2017, 21:52

Nicht in diesem Fall siehe Link in meiner Antwort.

Du kannst jemanden der nicht im Haus wohnt, aus dem Treppenhaus verweisen.