leitet das sozialgericht meine kontoauszüge an das jobcenter weiter?

8 Antworten

§ 22 SGB II Bedarfe für Unterkunft und Heizung

(1) Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.

Das heißt die ARGE kann die Übernahme der tatsächlichen Kosten verweigern, wenn diese "nicht" angemessen sind .... ob das bei Dir der Fall ist, prüft das Gericht gerade

Sind denn in den Gaskaosten auch kosten für Heißwasser und Kochen drin? Die wären dnan nämlich rauszurechnen...

jojo1979 
Fragesteller
 21.10.2012, 09:46

keine ahnung.

Die komplette Gerichtsakte, damit auch deine Kontoauszüge, bekommt auch die Rechtsabteilung des Jobcenters. Die Informationen daraus, nicht die Akte selber, gehen bestimmt auch an die Leistungsabteilung.

Ich staune schon, dass das Jobcenter dir deine Gaskosten für Heizung, wenn es denn so ist, nicht bezahlen will.......aber denke daran, die Heizkosten haben für dich als Einzelperson auch eine optimale Grenze.....alles was darüber ist wird nicht bezahlt!!! Die Kontoauszüge werden garantiert nicht weitergereicht wozu auch.....die musstest du ja schon beim Leistungsbewilligungsantrag einreichen!!!!

Also in Punkto Weitergabe deiner Girokontendaten brauchst du dir keinen Kopf machen, das Urteil des Sozialgerichtes ist bindend für das Jobcenter!!! LG elenore

jojo1979 
Fragesteller
 21.10.2012, 09:06

sie wollen nur die hälfte bezahlen, aber weil sie meinen ich hätte die höchstgrenze erreicht. und soll den rest selber zahlen um eine gaslosigkeit zu unterbinden. es gibt aber gerichtsurteile die besagen, das das jc die gasrechnung komplett übernehmen soll. dadrauf habe ich auch in meinen widerspruch berufen

elenore  21.10.2012, 11:31
@jojo1979

Da würde ja heissen, du kannst HEIZEN auf Teufel komm raus.....und das kann nicht sein!!! Ja sie müssen die Heizkosten bezahlen, aber in Angemässenheit auf die Quadratmeter und dem entsprechenden Einpersonenhaushalt........Meine Mutter hatte eine Gasheizungsjahresabrechnung von 400 Euro....und das Sozialamt hat 200 Euro übernommen, das war schon optimal!!!!

talladin  24.01.2013, 02:58
@elenore

Auf Teufel komm raus darf sicher keiner heizen, wäre auch ungerecht für Leute die Arbeiten und keine Zuschüsse bekommen und evtl ans ersparte müssen. Das JC muss aber drauf hinweisen wenn der Verbrauch zu hoch ist und zwar rechtzeitig damit auch gespart werden kann. Problem an der Sache ist das die Heizkosten ungerecht gerechnet sind und sich der Streit vor gericht schon lohnt.

Die haben dort irgendwelche pauschalen die sich an Quadratmeter und Personenzahl errechnen, aber die schaun nei auf das baujahr der Wohnung. Eine Neubauwohnung von 1998 wird sicher weniger Heizkosten brauchen wie eine Wohnung aus den dreizigern, da die ganz anders Isoliert sind

Alle eingereichten Unterlagen werden Bestandteil der Gerichtsakte und die Auszüge werden auch der ARGE zugeleitet, wenn diese dazu eine Stellungnahme abgeben soll - aber da Du sie sowieso bei der ARGE vorlegen musst, ist das doch eigenltich egal .... und falls Du Bedenken wegen der postalischen Übersendung hast, kannst Du die Unterlagen auch selbst bei dem zuständigen Sozialgericht (in der Geschäftsstelle) abgeben.

Dann schicke sie per Einschreiben mit Rückschein.

Kontoauszüge müssen immer und jederzeit auf Anfrage vorgelegt werden. Solltest Du keine mehr haben, müssen sie von Dir auf eigene Kosten per Kopie bei Deiner Bank bestellt werden.