Leihwagen nix unterschrieben was nun?
Hallo,
Mein Pkw steht in der Werkstatt und habe eine Leihwagen bekommen von der Werkstatt.
Habe nix unterschrieben wegen dem Leihwagen nur mündlich ausgemacht das ich dafür 30€ bezahle mehr nicht.
Nun ist mir leider folgendes passiert.
Beim ausparken 🙈🙈🙈 auf ein anderen Pkw (nur Kratzer) Gott sei dank!
Jetzt habe ich die Werkstatt angerufen erklärt und wollte wissen wie das nun abläuft versicherungstechnisch. Er meinte nur er müsse sich informieren. Also er sagte auch nix am Tele von Selbstbeteiligung oder sonstiges.
Wie schaut das aus wenn er nun morgen ankommt mit Selbstbeteiligung oder einer dicken Rechnung?! Was kann ich tun? Meine Versicherung sagte mir das die Versicherung der Werkstatt das zu 100% bezahlen muss da ich ja auch nix unterschrieben habe.
Bin dankbar über Infos.
6 Antworten
Hallo,
leider ist die Situation nicht ganz so einfach. Mitnichten hat die Werkstatt nämlich nur deswegen keinen Anspruch, weil nichts schriftlich festgehalten wurde.
Grundsätzlich ist zum einen nämlich schon einmal festzuhalten, dass auch mündliche Verträge rechtlich bindend sind. Wurde also bezüglich eventueller Schäden bzw. Schadenersatz irgendetwas vereinbart, so gilt dies auch ohne Schriftform. (Selbstverständlich ist die Werkstatt aber in der Nachweispflicht einer solchen Vereinbarung...)
Neben einer solchen Haftung aus einem Vertrag heraus, kann man aber auch auf rein gesetzlicher Basis schon zum Schadenersatz gezwungen sein.
So ist man selbstverständlich verpflichtet, eine geliehene/gemietete/gepachtete Sache unbeschädigt zurück zu geben (außer: Abnutzung aufgrund bestimmungsgemäßen Gebrauchs).
Erfolgt dies nicht, tritt dem Grunde nach die gesetzliche Haftung ein, nach der man als Schädiger dem Geschädigten gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet ist, wenn er den Schaden zu verantworten hat.
Hiervon kann man nur dann ausgenommen werden, wenn ein entsprechender Haftungsausschluss - ausdrücklich oder stillschweigend - vereinbart wurde. Dies ist aber aus der Schilderung nicht zu entnehmen.
Viele Grüße
Loroth
Dass der Schaden tatsächlich eingetreten ist, wird ja schon deswegen unstrittig sein, weil ja der geschädigte Dritte auf keinen Fall auf seine Forderung verzichten wird. Der muss ja der KFZ-Versicherung gemeldet werden. das zahlt die Werkstatt ja auch nicht aus der Portokasse.
Hier geht es ja "nur" um den Schaden am Leihfahrzeug.
Auch ein Vertrag per Handschlag ist rechtskräftig, allerdings nicht nachweisbar, allerdings, sollte es zu einem Rechtsstreit kommen und das Unternehmen ist nie negativ aufgefallen, wirst Du es schwer haben einen Richter davon zu überzeugen dass Du das Fahrzeug nicht beschädigt hast. Bedenke auch, dass die Werkstatt Dir sehr wohlwollend entgegen gekommen ist, ein Leihwagen für 30 Euro ist schon ein fairer Preis, deine Selbstachtung sollte Dir gebieten dich gütlich zu einigen. Andernfalls bist Du bei der Werkstatt unten durch. Ich finde es schon selbstverständlich dass man für einen Schaden den man angerichtet hat auch gradesteht. Wenn die Werkstatt an Deinem Auto etwas verbockt erwartest Du doch das gleiche von denen. Also Augen zu und durch.
Ja das aufjedenfall !!! Ich bin grad etwas erleichtert... Ich habe die Stelle mal mit Wasser und lacktuch sauber gemacht da ja viel Steck drann war... Es sind nur deine Kratzer 😊👍🏻 die bekommt man raus poliert 👍🏻👍🏻👍🏻 Gott sei dank !! Habe mit denen gesprochen. Die meinten der Wagen ist schon alt 250t gefahren, sie schauen drüber weg 😊😊😊😊 ich bin so froh.
Und vielen lieben Dank an euch allen die mir viele Informationen gegeben haben😊👍🏻
Die KFZ-Versicherung des Leihwagens zahlt den FREMDSCHADEN. Wenn an dem Leihwagen etwas kaputt ist, musst du das zahlen. Auch wenn du da keinen schriftlichen Leihvertrag hast, gelten die AGBs der Firma, die dort sicher aushängen.
Es ist bereits ein Entgegenkommen der Werkstatt, dir ein Fahrzeug für 30€ täglich zur Verfügung zu stellen. Wenn du dich da jetzt "dumm stellst" wird dir das garantiert nie mehr angeboten werden.
Hallo:)
Ich will dir keine Angst machen aber ich glaube dass Werkstätten-Leihwagen eine SB von 1000€ haben.Bin mir aber nicht ganz sicher und ist sicher auch abhängig von der Werkstatt und deren Versicherung.
Ist es denn ein tiefer Kratzer? Denn ansonsten kannst du es versuchen wegzupolieren.Sollte auch das nicht funktionieren kommst du,glaube ich,trotzdem billiger es privat lackieren zu lassen(am besten ohne Rechnung wird etwas billiger)
Aber ich denke wenn du eine faire Werkstatt hast findet ihr eine Lösung!:)
Viel Glück
Deine Antwort ist hochgradig gefährlich !
Ich will dir keine Angst machen aber ich glaube dass
Werkstätten-Leihwagen eine SB von 1000€ haben.Bin mir aber nicht ganz
sicher und ist sicher auch abhängig von der Werkstatt und deren
Versicherung.
Das könnte schon richtig sein....
Ist es denn ein tiefer Kratzer? Denn ansonsten kannst du es versuchen wegzupolieren
FINGER WEG..... Ist der Kratzer erst poliert wird die Lackierung umso teurer weil man eine polierte Oberfläche nicht lackieren kann.... Bedeutet das Wachs das beim polieren aufgetragen wird muss auch erstmal wieder runter geschliffen werden. Also eine teure und zudem unnötige mehrarbeit.
kommst du,glaube ich,trotzdem billiger es privat lackieren zu lassen
Ey sach mal.... Sahra hat bei dem Fahrzeugverleih einen fairen Preis bekommen, daher ist davon auszugehen dass die Werkstatt ihr nicht das Fell über die Ohren ziehen wird solange sie sich fair verhält. Die Werkstatt sitzt an der Quelle und es ist davon auszugehen dass man Ihr allenfalls den Selbstkostenpreis in Rechnung stellen wird. Im Überigen ist der Eigentümer des Autos die Werkstatt, daran eine Veränderung auf eigene Faust vornehmen zu lassen kann richtig teuer werden.
(am besten ohne Rechnung wird etwas billiger)
Du willst also ernsthaft, eine unbescholtene Fragestellerin die hier ist weil sie ein wenig verunsichert ist, zu einer STRAFTAT verleiten? Denn Schwarzarbeit/Steuerhinterziehung ist eine Straftat.
Pfuiiii ! ! !
Aber ich denke wenn du eine faire Werkstatt hast findet ihr eine Lösung!:)
So und nicht anders ! ! !
So jetzt nehmen Sie sich bitte mal Ihren Kittel ab und kommen vom Richter Sitz runter!
Ich habe lediglich geschildert was Sie tun KÖNNTE(!!!) wenn ihr die Werkstatt die 1000€ abknöpfen möchte für einen Schade der vielleicht 150€ ausmacht! Ich habe nur an ihren Geldbeutel gedacht und sie schon gar nicht dazu bekräftigt es unter der Hand zu machen! Es waren Möglichkeiten mehr nicht!
Hätte ich gewusst dass sich hier in der Community solche Leute wie Sie befindet die jedes Komma genau nehmen dann hätte ich mich nicht angemeldet!
Ohne Vertrag hat er nichts gegen dich in der Hand.
Stimmt! Sollte es bis vor Gericht gehen hättest du sicher bessere Karten als die Werkstatt! Ist bloß die Frage ob du gleichzeitig mit Deinem Reparaturauftrag denMietvertrag unterschrieben hast.
Ja das habe ich auch überlegt weil sowas muss man ja vorher unterschreiben wegen sb oder sonstige Kosten ☹. Ich hab keine Ahnung was und wie ich morgen reagieren soll sollte wenn er doch mit einer dicken Rechnung ankommt?!
Meine Freundin meinte auch die Versicherung müsste das tragen, weil ja nix unterschrieben worden ist.
Könnte es sein das er morgen auf der Rechnung von meinem PKW noch was dazu tippt wegen dem Leihwagen? Und dürfte er das überhaupt einfach so machen ?
Auch ein mündlicher Vertrag ist bindend. Dieser existiert eindeutig, da er ja mit diesem Fahrzeug unterwegs war.
Ohne weiteren Zeugen steht's Aussage gegen Aussage.
Ja die hängen da, hab auch die agb im Netz nochmal nach gelesen aber da steht nix drinnen wegen dem Leihwagen oder ähnliches