Leiblicher Vater will Pflegegeld, obwohl er sich nie gekümmert hat und nie Unterhalt gezahlt hat (kenne ihn nicht mal ), bin 19 und Azubi. Muss ich zahlen?

10 Antworten

Kinder sind gesetzlich verpflichtet, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten für den Unterhalt der Eltern zu sorgen – selbst wenn der Kontakt seit langer Zeit abgebrochen war, wie aus einem Urteil vom 12. Februar 2014 des Bundesgerichtshofs hervorgeht.Muss ein Elternteil im Heim untergebracht werden, sind die Kosten häufig so hoch, dass Pflegeversicherung und Rente nicht ausreichen.Dann springt zunächst der Sozialhilfeträger ein, fordert das Geld später aber von den unterhaltspflichtigen Kindern zurück.Ob Kinder tatsächlich Elternunterhalt zahlen müssen, hängt von deren Einkommen und Vermögen ab. Vom bereinigten Nettoeinkommen wird ein Selbstbehalt abgezogen, der sich seit dem 1. Januar 2015 für eine Familie auf 3.240 Euro beläuft.Unterhaltsansprüche eigener Kinder haben Vorrang vor den Unterhaltsansprüchen der eigenen Eltern.Auch das Vermögen der Kinder muss bis zu einer Schongrenze für den Unterhalt ausgegeben werden.Eine angemessene, selbst genutzte Immobilie gehört zum Schonvermögen der Kinder.
http://www.finanztip.de/elternunterhalt/

Solche Fälle gibt es leider. Mann kann dem entgegen wirken indem man vom neuen Partner der Mutter bis zum 18. Lebensjahr adoptiert wird. Klingt komisch ist aber so. 

peterobm  11.06.2015, 18:17

Sorry, da wird der leibliche Vater auch befragt und muss dem ZUSTIMMEN!! Also auch MUMPITZ

Zzlargo  14.06.2015, 17:10
@peterobm

Wenn die Mutter zpsp das alleinige sorgerecht hat? Hatten diesen Fall gerade bei einem Arbeitskollegen da der leibliche Vater (wie auch beim Fragesteller) keinen Kontakt hatte und nie Unterhalt gezahlt hat. Da hatte das Amt geprüft in wie fern die Adoption möglich ist. Und ein Thema war dabei auch das daß Kind noch nicht 18 war. Der Vater hatte dabei nichts zu sagen. Wird aber von Fall zu Fall unterschiedlich sein.

platinumflasch, was erzählst du denn da? Das Pflegegeld steht rechtlich grundsätzlich dem Pflegebedürftigen zu. Gibt er dies an seine private Pflegeperson weiter so ist das OK.

Biberchen: das Pflegegeld zahlt die Pflegekasse und nicht die Krankenkasse.

Antitroll: geht ein Pflegebedürftiger in ein Pflegeheim, so bekommt er KEIN Pflegegeld, sondern es gibt die Sachleistung-stationär.

So nun zu maikeru99: wenn dein Vater pflegegeld will, so muss er dies bei seiner Pflegekasse beantragen. Du hast damit nichts zu tun.

Pflegegeld bekommt nur, wer in eine Pflegestufe eingestuft ist.

Um in eine Pflegestufe eingestuft zu werden, muss eine Pflegebedürftigkeit vorliegen. das bedeutet: er müsste tgl. mind. 46 min Hilfe bei Körperpflege, Mobilität, Ernährung und Ausscheidungen haben. Zusätzl. sind noch mind. 45 min. hauswirtschaft erforderlich, die jedoch keinen Einfluß auf die Höhe der Pflegestufe haben.

Nun kommt das was dich betrifft. Es gibt BGH Urteile, in denen Kinder da zu verpflichtet wurden, auch wenn sie keinen Kontakt zum Elternteil hatten und oder sogar enterbt wurden, dass sie für die Kosten der Pflege, die der Pflegebedürftige abzüglich der Kassen und sonstiger Sozialleistungen , nicht selbst aufbringen kann, im rahmen ihrer Möglichkeiten zur zahlung herangezogen werden können.

Schaue hier:

http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/bgh-urteil-kinder-muessen-fuer-eltern-zahlen-auch-ohne-kontakt/9469040.html

Solange Du in der Berufsausbildung bist, musst Du erst mal gar nichts zahlen. Allenfalls musst Du - wenn Du Post von der Sozialbehörde kriegst - denen Deine Einkommensnachweise bzw. Azubi-Vertrag vorweisen.

Später musst Du m.W. nur zahlen, wenn Du über einen gewissen Satz hinaus verdienst. Aber auch da gibt es gewisse Härtefallregelungen. Ob die Tatsache, dass der Vater jahrelang seinen titulierten Unterhaltsverpflichtungen nicht nachgekommen ist, hierfür als Argument verwendet werden kann, dass müsste später dann mal ein Anwalt für Sozialrecht gefragt werden.

Wenn das Sozialamt herumzickt: sofort zum Anwalt. Wenn Du kein Geld hast: Rechtsberatungsschein beim Amtsgericht beantragen. Und bei offiziellen Bescheiden des Sozialamts auf keinen Fall die Einspruchsfrist verpennen.

Es ist vermutlich das Sozialamt, welche das Pflegegeld einfordert. Es spielt keine Rolle ob der Vater seinen Unterhaltsverpflichtungen nachgekommen ist oder nicht. Kinder sind gegenüber den Eltern Unterhaltsverflichtet. Als Azubi musst du vermutlich nicht zahlen, wohl aber die Einkommensverhältnisse gegenüber dem Sozialamt offen legen.