Lehrerin schwanger von Vater einer Schülerin - Dienstaufsichtsbeschwerde?

3 Antworten

Das Beamtenrecht regelt - zum Glück - nicht, mit wem Beamtinnen und Beamte eine Beziehung haben dürfen, auch dürfen sich Beamtinnen und Beamte von ihren Ehepartnern trennen, selbst fremdgehen ist wohl erlaubt. Eine Beziehung zwischen Leher(in) und Schüler(in) ist bestimmt disziplinarrechtlich zu würdigen, insbesondere wenn diese(r) noch minderjährig ist, aber mit dem erwachsenen Vater einer Schülerin ... so etwas passiert eben 'mal.

Möglicherweise wäre es sinnvoll, wenn die Lehrerin die Klasse abgibt oder auch die Schülerin die Klasse wechselt. Dies sollte in einem Gespräch, ggf. unter Einbeziehung der Schulleitung, geklärt werden. Ob die Fragestellerin allerdings zu einem sachlichen Gespräch mit den hier beteiligten Personen in der Lage ist, darf bezweifelt werden.

Ich glaube da spielen ganz schön deine Emotionen rein... Es kann vielleicht durchgesetzt werden, dass deine Tochter nicht mehr bei ihr Unterricht hat (aufgrund der persönlichen Verwicklungen). Aber verboten ist es nicht, auch Lehrer dürfen ein Privatleben haben und Eltern gehören nicht zum Kreis der Personen, mit denen privater Umgang "verboten" ist.

Gegen welche dienstliche Pflicht hat denn die Lehrerin verstoßen? 'Du sollst nicht mit dem Vater einer Schülerin ins Bett gehen, ohne seine Ex um Erlaubnis zu bitten" steht weder in der Schulordnung noch im Beamtenrecht. Und wenn sie Seine (Deine) Tochter dann bevorzugt,ist das ja wohl nicht so schlimm, daß man es ahnden musste.