Läuft jede Anzeige die an die Staatsanwaltschaft geht auf eine Gerichtsverhandlung hinaus?
Hallo,
der Kernpunkt der Frage steht ja schon oben.
Zum Sachverhalt: Ich habe eine Anzeige geschaltet, nachdem mich ein Autofahrer gerammt hatte und danach einfach weiter gefahren ist. Die Polizei hat eine Fahrerflucht draus gemacht und ihn wohl zwei Tage später auch gefunden. Klar, das liegt jetzt nicht mehr in meiner Hand.
Läuft nun jede Anzeige (in dem Fall Fahrerflucht) auf eine Gerichtsverhandlung raus, oder "klärt" die Staatsanwaltschaft solche Sachen auch ohne Verhandlung, wenn die Aussage bei der Polizei vorliegt?
Die Sache ist die, ich weis es ist blöd, aber ich habe unheimlich Lampenfieber und vor mehreren Leuten reden ist für mich so schlimm wie für den Teufel das Weihwasser.
Danke und lg, Dummnudel
10 Antworten
Als erstes wird ein sog. Strafbefehl erlassen. Diesem kann widersprochen werden oder nicht. Wird der Strafbefehl akzeptiert so gibt es keine Gerichtsverhandlung und die Auflagen aus dem Starfbefehl müssen erfüllt werden. Wird widersprochen folgt die Gerichtsverhandlung mit Beweisaufnahme Zeugenaussagen etc. Je nach schwere Tat kann ein Strafbefehl erlassen werden, sollte die Anklage zu komplex sein wird es zwangsläufig auf die Verhandlung hinaus laufen.
Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren auch komplett einstellen, mit oder ohne Auflagen.
In dem Fall kommt es zu keiner Gerichtsverhandlung.
Nein, nicht jede Anzeige bzw. jedes Ermittlungsverfahren wird vor Gericht verhandelt. Es kann sein, dass garkeine ausreichenden Beweise vorhanden sind, es sich um Geringfügigkeit handelt, das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft unter Auflagen eingestellt wird oder ein Urteil ohne Gerichtsverhandlung ergeht.
nur wenn du der Staatsanwaltschaft widersprichst, kommt es zum Verfahren bzw. Verhandlung
Wenn Du Anzeige erstattet hast, wirst Du automatisch zum Zeugen.
Als Zeuge kannst Du schlecht der Staatsanwaltschaft "widersprechen". Die Anwort ist also Quatsch.
stimmt
korrigiere, solange der Täter nicht widerspricht
Fahrerflucht ist ein Offizialdelikt. Es wir also immer von Amts wegen verfolgt.
Anders als ein Antragsdelikt, das nur dann verfolgt wird, wenn der Anzeigende das will.
Der Unfallfahrer muss sich äußern, gibt er alles zu, dann kann ohne Gerichtsverfahren entschieden werden.
Es sind aber ja 2 Vorgänge: der 1. ist Zivilrechtlich, der Schadensersatz, der 2. ist die strafrechtliche Würdigung der Fahrerflucht.
Wenn er das zugegeben hat, wird das außergerichtlich mit einen Strafbefehl geregelt. Dann hörst du da nichts mehr von. Nur wenn er Widerspruch eingelegt hat, könnte da eine Verhandlung auf dich zu kommen. Aber davor brauchst du keinen Bammel zu haben. Du bist ja höchstens Zeuge. Da sitzen denn vielleich 3 Leute, also sicher keine Massenveranstaltung.
Gut, aber wieso sollte ich? Die stützen sich ja auf meine Aussage.