Läuft jede Anzeige die an die Staatsanwaltschaft geht auf eine Gerichtsverhandlung hinaus?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Als erstes wird ein sog. Strafbefehl erlassen. Diesem kann widersprochen werden oder nicht. Wird der Strafbefehl akzeptiert so gibt es keine Gerichtsverhandlung und die Auflagen aus dem Starfbefehl müssen erfüllt werden. Wird widersprochen folgt die Gerichtsverhandlung mit Beweisaufnahme Zeugenaussagen etc. Je nach schwere Tat kann ein Strafbefehl erlassen werden, sollte die Anklage zu komplex sein wird es zwangsläufig auf die Verhandlung hinaus laufen.

Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren auch komplett einstellen, mit oder ohne Auflagen.

In dem Fall kommt es zu keiner Gerichtsverhandlung.

Nein, nicht jede Anzeige bzw. jedes Ermittlungsverfahren wird vor Gericht verhandelt. Es kann sein, dass garkeine ausreichenden Beweise vorhanden sind, es sich um Geringfügigkeit handelt, das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft unter Auflagen eingestellt wird oder ein Urteil ohne Gerichtsverhandlung ergeht.

nur wenn du der Staatsanwaltschaft widersprichst, kommt es zum Verfahren bzw. Verhandlung

Dummnudel 
Fragesteller
 08.02.2010, 12:54

Gut, aber wieso sollte ich? Die stützen sich ja auf meine Aussage.

Saarland60  08.02.2010, 12:56
@Dummnudel

Wenn Du Anzeige erstattet hast, wirst Du automatisch zum Zeugen.

Als Zeuge kannst Du schlecht der Staatsanwaltschaft "widersprechen". Die Anwort ist also Quatsch.

newcomer  08.02.2010, 13:16
@Dummnudel

korrigiere, solange der Täter nicht widerspricht

romar1581  08.02.2010, 13:05

Fahrerflucht ist ein Offizialdelikt. Es wir also immer von Amts wegen verfolgt.

Anders als ein Antragsdelikt, das nur dann verfolgt wird, wenn der Anzeigende das will.

Der Unfallfahrer muss sich äußern, gibt er alles zu, dann kann ohne Gerichtsverfahren entschieden werden.

Es sind aber ja 2 Vorgänge: der 1. ist Zivilrechtlich, der Schadensersatz, der 2. ist die strafrechtliche Würdigung der Fahrerflucht.

Wenn er das zugegeben hat, wird das außergerichtlich mit einen Strafbefehl geregelt. Dann hörst du da nichts mehr von. Nur wenn er Widerspruch eingelegt hat, könnte da eine Verhandlung auf dich zu kommen. Aber davor brauchst du keinen Bammel zu haben. Du bist ja höchstens Zeuge. Da sitzen denn vielleich 3 Leute, also sicher keine Massenveranstaltung.