Läuft die Sperrzeit für Arbeitslosengeld 1während man arbeitet weiter?

3 Antworten

Ganz klar : Die Sperrzeit ist für einen bestimmten Zeitraum festgelegt und läuft solange Du arbeitslos bist. Was soll Dir denn gesperrt werden, wenn Du gar keine Leistungen mehr beziehst, sondern wieder in Beschäftigung bist ? Wenn Du nur kurz arbeitest und innerhalb des Sperrzeitraumes wieder a'los wirst, dann hast Du erst wieder Anspruch auf Leistungen, wenn der Sperrzeitzeitraum abgelaufen ist. Aber die Sperrzeit wird nicht unterbrochen und bei erneuter A'losigkeit quasi wieder rangehängt. Die einzige "Strafe" ist wenn Du dann irgendwann wieder a'los werden solltest ist, dass Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld ja um die Tage der Sperrzeit entsprechend gemindert wurde.

Die Sperrzeit gilt wenn du Leistungsanspruch de facto hättest. Wenn du vorübergehend wieder arbeitest, setzt die Sperrfrist anschließend wieder ein.

Sasch93 
Fragesteller
 13.01.2015, 18:13

also nur wenn ich arbeitlosbin (damit also Leistungsanspruch hätte) und wenn ich arbeite wäre dann eine Pause in der Sperre und bei arbeitslosigkeit läuft dann die Sperre weiter?

Deine Sperre läuft nur solange du auch Anspruch auf ALG - 1 hättest,wenn du nicht mehr arbeitslos bist,dann läuft auch die Sperre nicht weiter !

Wenn du dann erneut arbeitslos wirst,dann beginnt die restliche Sperre an zu laufen.

QuincyMarket  28.01.2015, 09:49

Nein ! Die restliche Sperre fängt nicht wieder an zu laufen !

isomatte  28.01.2015, 18:21
@QuincyMarket

Hast Recht !

Sie fängt nicht erneut an zu laufen wenn die Sperre durch Arbeitsaufnahme unterbrochen wird,Anspruch besteht aber nur nach Ablauf der Sperrfrist,dann hat man aber nur noch Anspruch auf den Rest des ALG - 1,gesamter Anspruch minus Sperre = Restanspruch.