Ladung vom Amtsgericht?

3 Antworten

Zunächst mal solltest du deine Eltern in die Sache mit einweihen, denn heraus kommt es eh. Dann kannst du jetzt gleich reinen Tisch machen. 

Ausser zu deiner Person musst du keine Fragen beantworten, wobei du dir natürlich die Frage stellen solltest, ob es nicht besser wäre, vor Gericht reinen Tisch zu machen. Auf das Strafmaß würde sich das bestimmt günstig auswirken. 

Ich denke mal, du wirst für den Schaden aufkommen und ein paar Sozialstunden ableisten müssen. Vorausgesetzt, du hast dir in der Vergangenheit noch nichts zu schulden kommen lassen. 

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.
gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2.
einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3.
eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4.
seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder
5.
einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

Hatte ich sogar letztens in meiner Jura Vorlesung.

Knastduscher  12.10.2016, 21:58

Kasper, hoffentlich bleibst du der Allgemeinheit als Rechtsanwalt erspart. Du musst erst RICHTIG lesen, dann verstehen, dann denken und DANN ERST antworten.

Der Frager, SheldonCooper, ist 16 Jahre alt. Demnach wird er nach dem JUGENDstrafrecht verurteilt und da ist nichts mit bis zu 5 Jahren!

Am Ende sind es Sozialstunden, je nach Größe des Schadens oder nur eine Verwarnung!

Nimm dir einen Anwalt. Dazu aber wirst du deine Eltern brauchen, weil die dem Anwalt für dich die Prozessvollmacht erteilen dürfen. Du als Minderjähriger darfst das noch nicht. Deine Eltern als Erziehungsberechtigte hingegen ja.

Also, Eltern informieren, einen FACHanwalt anrufen, Termin machen und alle Unterlagen/Brief vom Gericht mitnehmen. Sollten deine Eltern sich den Anwalt nicht leisten können, gibt es Prozesskostenhilfe.

Kasper197  12.10.2016, 22:02

Du musst ja gleich nicht so arrogant antworten, ich bin ja auch erst im 1. Semester, meine güte.

winstoner14  12.10.2016, 22:19

Wegen 1 Betrugsfall würde ich keinen Anwalt einschalten (viel zu teuer) Prozesskostenhilfe gibt es im Strafrecht nicht. Pflichtverteidiger ist bei der zu erwartenden Strafe nicht möglich.

Wurdest Du vorher schon zu einem Termin bei der Jugendgerichtshilfe eingeladen,und hast Du eine Anklageschrift erhalten,und wurdest Du zu einer Hauptverhandlung geladen?Ich kann mir nicht vostellen das da vorher gar nichts gekommen ist.

SheldonCooper12 
Fragesteller
 12.10.2016, 21:45

Nein sonst nichts nur das

andie61  12.10.2016, 21:49
@SheldonCooper12

Ok,wenn Dir auch kein Pflichtverteidiger beigeordnet wird dann gibt es nur einen Klaps auf den Po,da kommst Du mit einem blauen Auge raus,Du wirst Schadenersatz leisten müssen und wohl auch Sozialstunde ableisten müssen.