Kurzzeitpausen: Toilettengang inbegriffen?

3 Antworten

Einen Betriebsrat gibt es, allerdings wird nichts veranlasst irgendwas zu ändern...

und hast Du dem BR mal diese beiden Nachrichten hingelegt?

Auch wenn ich jetzt hier schreibe das ein Toilettengang nicht verwehrt werden kann und nicht mit einer Abmahnung abgestraft werden kann, was für Krankheiten auch zutrifft, wird Dich Dein Teamleiter weiterhin mit solchen hübschen Mails beglücken.

Der BR könnte ihn an dieser Stelle bremsen.

Dir wird der Toilettengang ja nicht verwehrt, also ist das rechtens. Wobei ich nicht verstehen kann dass ein gesunder Körper einen "einmaliges Verkneifen" mit Harnwegsinfektion mit sehr hohen Entzündungswerten im Blut reagiert. Da hötte ich schon hunderte dieser Probleme haben müssen.

GreyFox1993 
Fragesteller
 21.02.2014, 13:36

nicht einmaliges verkneifen, schon ein längerfristiges problem.