Kurzzeitpausen: Toilettengang inbegriffen?
Hallo liebe Community,
Ich habe mal eine rechtliche Frage bezüglich meines Ausbildungsbetriebes, es geht um die Pausenzeiten (Zur Info: Es handelt sich um ein CallCenter) Die reguläre Pausenregelung ist so, ab x Stunden hat jeder Mitarbeiter Anspruch auf 30 Minuten bezahlte Pause. Im Dienstplan ist vorgegeben wann diese zu nehmen ist und sie darf nicht aufgesplittet werden.
Zusätzlich hierzu hat jeder Mitarbeiter Kurzzeitpausen. Diese sind wie folgt angesetzt:
4 Std. 2% 4,8 Min. = 288 Sek. 4,5 Std. 2% 5,4 Min. = 324 Sek. 5 Std. 2% 6 Min. = 360 Sek. 5,5 Std. 2% 6,6 Min. = 396 Sek. 6 Std. 2% 7,2 Min. = 432 Sek.
Die Kurzzeitpapausen werden über ein System abgerechnet, sobald der Mitarbeiter seinen Platz verlässt zum Pause machen muss er das "buchen". Die Kurzzeitpausen dürfen nicht überschritten werden, denn dies wirkt sich negativ auf die Produktivität aus und kann zur Abmahnung führen.
Nun zu meiner Frage.Das Die Kurzzeitpausen einzuhalten sind für Dinge wie Kaffee holen und co. ist vollkommen plausibel. Allerdings werden sie ebenfalls eingesetzt, wenn man zur Toilette muss. Ist das so rechtens? Ist das Toilettengang nicht davon auzuschließen das dies ein primäres Bedürfnis ist?
Bei mir war es nun vor kurzem der Fall, das Ich meine Kurzzeitpausen für einen Arbeitstag schon aufgebraucht hatte, aber dingend zu Toilette musste. Wie erwähnt arbeite Ich im CallCenter und telefoniere bis zu 6 Stunden am Tag, viel trinken ist darum unabdingbar. Schließlich habe ich mich auf Pause gestellt und bin zur Toilette gegangen. Am nächsten Tag hatte Ich prompt eine Mail von meinem Teamleiter, das Ich meine Kurzzeitpause überschritten hatte, was nicht mehr vorkommen sollte. Da mich das etwas eingeschüchtert hatte, habe Ich mir in der folgenden Woche den Toilettengang verkniffen, mit der Folge das Ich aufgrund einer Harnwegsinfektion mit sehr hohen Entzündungswerten im Blut krankgeschrieben wurde. Als Ich danach wieder im Büro war, hatte Ich eine Email mit dem Hinweis, das Ich nicht so oft krankheitsbedingt fehlten solle, das würde ein schlechtes Licht werfen wenn man zu Jahresbeginn direkt einen Krankenschein hat.
Einen Betriebsrat gibt es, allerdings wird nichts veranlasst irgendwas zu ändern... Meine Frage wäre, ist das so in Ordnung?
Über fachkundige Antworten würde Ich mich freuen
LG Greyfox
3 Antworten
Einen Betriebsrat gibt es, allerdings wird nichts veranlasst irgendwas zu ändern...
und hast Du dem BR mal diese beiden Nachrichten hingelegt?
Auch wenn ich jetzt hier schreibe das ein Toilettengang nicht verwehrt werden kann und nicht mit einer Abmahnung abgestraft werden kann, was für Krankheiten auch zutrifft, wird Dich Dein Teamleiter weiterhin mit solchen hübschen Mails beglücken.
Der BR könnte ihn an dieser Stelle bremsen.
Dir wird der Toilettengang ja nicht verwehrt, also ist das rechtens. Wobei ich nicht verstehen kann dass ein gesunder Körper einen "einmaliges Verkneifen" mit Harnwegsinfektion mit sehr hohen Entzündungswerten im Blut reagiert. Da hötte ich schon hunderte dieser Probleme haben müssen.
nicht einmaliges verkneifen, schon ein längerfristiges problem.
Rein rechtlich zählt Kaffee holen und vor allem Toilettengang zur Arbeitszeit.
http://karriere-journal.monster.de/beruf-recht/arbeitsrecht/arbeitszeit-zehn-tipps/article.aspx