Kurzzeitkennzeichen und Privatfahrten?

4 Antworten

Laut Gesetzestext hast Du vollkommen Recht, auch mit Kurzzeitkennzeichen darf man defintiv nur Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten machen.

Siehe §16(2) FZV: ".... nur für Zwecke nach Abs. 1 ..."

In der Praxis wird das aber keinen Ärger geben, da Du ja keine andere Möglichkeit hast, im Zweifelsfalle würde ich immer behaupten "Auto gerade gekauft und überführt, jetzt Probefahrt, weil man ja vor Zulassung wissen muss ob alles OK ist."

Sprich, bei roter Nummer gibt es am WE i.d.R. Ärger, wenn es nicht begründbar ist, bei Kurzzeotkennzeichen wird es i.d.R. toleriert.

Rechtsquelle:

§16(1) FZV, der Verweis auf den Verwendungszweck findest Du in §16(2) Satz 1 der FZV

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Shadowlycos 
Fragesteller
 09.10.2018, 15:34

Vielen Dank 🙏

da verwechselst du was. nur die roten kennzeichen, die autohändler haben, dürfen nur für probe- oder überführungsfahrten benutzt werden.

kurzzeitkennzeichen unterliegen bis auf die befristung keinerlei beschränkungen.

Shadowlycos 
Fragesteller
 08.10.2018, 10:59

Vielen Dank

TransalpTom  08.10.2018, 23:04

Diese Aussage ist defintiv falsch !
Für rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen gelten die selben Bestimmungen. Nur zur Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten

Lies dir mal den §16(1) und 16(2) ersten Satz der FZV durch .

" .... für Zwecke des Abs. 1..." nicht für Private Gaudifahrten

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§ 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten

 (1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen. § 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.

 (2) Auf Antrag hat eine Zulassungsbehörde bei Bedarf für Zwecke nach Absatz 1 ein Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen und einen Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen nach dem Muster in Anlage 9 auszugeben.

Rein rechtlich gesehen dürfen damit nur Überführungsfahrten sowie Fahrten "zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs" durchgeführt werden.

Wenn du nur in deiner Gegend rumfährst und wirst angehalten, dient die Fahrt gerade zur "Feststellung der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs", da du ein verdächtiges Geräusch gehört hast, aber eine längere Fahrt vor dir hast und jetzt sicher gehen willst, dass alles in Ordnung ist und das läuft dann klar. Das ist nämlich eine ziemliche Gummibestimmung, wo dir das Gegenteil praktisch nicht zu beweisen ist.

Du solltest natürlich keine wirklich große Reise unternehmen und dabei in einem fremden Hotel übernachten, weil dann offensichtlich eine Urlaubsfahrt und keine Probefahrt vorliegt.

Das geht schon klar! Bei roten Kennzeichen darfst du nur Probe- & Überführungsfahrten machen.

Bei kurzzeitkennzeichen kannst du eigentlich relativ normal fahren! Versichert bist du ja!

Ich würde mir lieber die Papiere zuschicken lassen und es direkt anmelden. Sparrt Zeit und Geld.

Shadowlycos 
Fragesteller
 08.10.2018, 11:00

Danke dir