Kurzarbeit, darf ich nach Hause geschickt werden?

1 Antwort

Der Arbeitgeber darf Dich nicht einfach nach Hause schicken - auch wenn er Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit angemeldet hat.

Voraussetzung für Deine Kurzarbeit ist eine Vereinbarung zwischen Dir und dem Arbeitgeber - keine Vereinbarung mit Dir, keine Kurzarbeit für Dich.

Mit anderen Worten: Der Arbeitgeber darf nicht einseitig Kurzarbeit anordnen!

Wenn der Arbeitgeber Dich ohne Deine Zustimmung nach Hause schickt, Du ihm aber Deine Arbeitskraft anbietest (also erklärst, dass Du damit nicht einverstanden bist, sondern arbeiten willst), dann gerät der Arbeitgeber mit der Annahme Deiner Arbeitskraft in Verzug und muss Dich trotzdem so bezahlen, als würdest Du "normal" arbeiten; die tatsächlich jedoch nicht gearbeiteten Stunden müssen auch nicht nachgearbeitet und dürfen nicht mit Ansprüchen Deinerseits (Urlaub, Überstunden, Entgelt) verrechnet werden.

Geregelt ist das im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko":

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. [Das gilt] entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.

Kurzarbeit dient der Aufrechterhaltung der betrieblichen Abläufe und dem Erhalt der Beschäftigung trotz (vorübergehendem) verringertem Bedarf an Arbeitskraft, um betriebsbedingte Kündigungen - als Alternative - zu vermeiden. Der Arbeitgeber muss dazu eine Einigung mit dem Betriebsrat herbeiführen oder - wenn es den nicht gibt - sich mit allen von Kurzarbeit bedrohten betroffenen Arbeitnehmern darüber einigen. Bei der Auswahl der Arbeitnehmer ist für den Arbeitgeber weniger die Dauer der Betriebszugehörigkeit ausschlaggebend, als sein Bedarf an entsprechend qualifizierten Arbeitnehmern in dieser Situation.

So weit die rechtliche Lage; wie Deine konkrete Situation in dieser "Gemengelage ist und ob Du Dich mit Deinem Anspruch gegen den Arbeitgeber durchsetzen kannst oder willst, kann ich nicht beurteilen - und leider sind "Recht haben" und "Recht bekommen" viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge ...

Ausführliche Informationen zum Thema "Kurzarbeit" findest Du z.B. hier: https://www.hensche.de/Kurzarbeit_Kurzarbeitergeld_Informationen_zu_Kurzarbeit_und_Kurzarbeitergeld.html .