Kunde tritt vom Dienstleistungsvertrag grundlos zurück. Schadensersatz möglich?

4 Antworten

"Pacta sunt servanda" lernen die Jurastudenten schon im ersten Semster: Verträge sind einzuhalten.

Wenn der Kunde unterschrieben hat, kommt er da nicht wieder raus. Ausnahme: Fernabsatz. Dort hat er ein 14tägiges Rückgaberecht.

Wenn der Kunde vom Vertrag zurücktreten will, habt Ihr Anspruch auf entgangenen Gewinn. Das heißt, er muß Euch das ersetzen, was Ihr an dem Auftrag nach Abzug aller Kosten verdient hättet.

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Das Kleingedruckte: Ich mache keine Rechtsberatung im Sinne des RVG sondern beschreibe lediglich meine Erfahrungen. Das kann keine qualifizierte Beratung durch einen RA nicht ersetzen.

Unsinkable2  03.07.2013, 19:55

Weitere Ausnahme: Verbraucher-Vertrag

Hier kann der Verbraucher unter besonderen Umständen zurücktreten. Der Dienstleister hat in diesem Fall Anspruch auf Erstattung aller bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten.

In jedem Fall gilt aber auch:

Wir hatten ja aber bereits Arbeitsaufwand.

Den könnt ihr euch in jedem Fall erstatten lassen, wenn er im Zusammenhang mit dem Vertrag steht und der Vertragserfüllung dient.

Haben die Arbeit bei ihm eingeplant, andere Termine verschoben,

Nichts davon ist "erstattungsfähig". Letztlich ist es dein eigenes "Kunden-Risiko", das du als Unternehmer abwägen musst.

er hat unseren Notdienst in den Abendstunden telefonisch auf Schach gehalten usw.

Wenn diese "Notdienst-Arbeit" nachweisbar Bestandteil des Vertrages ist, kann sie selbstverständlich geltend gemacht werden. Wenn sie allerdings "in Vorgriff auf zu erhoffende Leistungen" erfolgte, ist es dein eigenes ... Wie nennt man das so schön? ... "unternehmerisches Risiko".

Was steht denn im Vertrag über einen evtl. Rücktritt? Eigentlich ist ein abgeschlossener vertrag einzuhalten. Entstehende Schäden durch einen Rücktritt sind zu ersetzen.

Bestatter123 
Fragesteller
 03.07.2013, 19:11

In den AGB's wurde darauf nicht eingegangen - Bzw. der Kunde hat Sie nicht gelesen

deine schon getätigten aufwendungen kannst du berechnen und dazu einen schadensersatz,wenn dir ein schaden entstanden ist.

Wirklich Dienstvertrag oder doch Werkvertrag? Was für eine Leistung ist vereinbart?