Kündigungsfrist im Anschreiben

5 Antworten

A) Erst mal klären, ob das so noch bestand hat. Vor einigen Jahren sind die Kündigungsfristen gesetzlich kürzer geregelt worden.

B) Wenn es wirklich 6 Wochen zum Quartalsende sind, kannst Du ja auch reinschreiben, dass Deine Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende ist, Du aber davon ausgehst, dass Du auch eher aus dem Arbeitsverhältnis rauskommst.

C) Wenn Du gut bist und der neue Arbeitgeber Dich haben will, dann nimmt er Dich auch erst zum 1.10.

Hexle2  28.05.2015, 08:34

 Vor einigen Jahren sind die Kündigungsfristen gesetzlich kürzer geregelt worden.

Woher hast Du denn diese "Weisheit"? Bitte Quelle angeben. Ich lerne gerne noch dazu.

Wenn die Kündigungsfrist in der Bewerbung genannt werden soll, kannst Du sie nicht einfach weglassen.

Wenn so eine extra angesprochene Information in der Bewerbung fehlt, braucht es nicht viel Fantasie um daraus eigene Schlüsse zu ziehen.

Ich würde die Kündigungsfrist in die Bewerbung schreiben und den Zusatz, dass Du, sollte man Interesse an Deiner Mitarbeit haben, Deinen jetzigen AG auch um einen Aufhebungsvertrag bitten kannst.

Dann bist Du wenigstens nicht von vornherein "raus".

Wenn Du erst zum 01.10. zur Verfügung stehst, musst Du das auch reinschreiben. Das Risiko musst Du eingehen, dass Du dann nicht genommen wirst. Wenn Du das einfach weglässt und zu einem Vorstellungsgespräch geladen wirst, wird dieser AG bestimmt richtig sauer, wenn er erfährt, dass er seine Zeit vergeudet hat mit jemandem, der noch gar nicht zur Verfügung steht. Dann kannst Du bei diesem Unternehmen weitere Bewerbungen vergessen. lg Lilo

Ich würde die Kündigungszeit im Anschreiben ganz weglassen, wenn du das Unternehmen mit deiner Bewerbung und den Zeugnissen überzeugen kannst und sie Interesse an dir haben, wirst du zu einem Gespräch eingeladen, wo man alles weitere besprechen kann. Du kannst auch mit deinem jetzigen Arbeitgeber sprechen, ob sie dich nicht eher aus dem Vertrag rauslassen oder dir einen Aufhebungsvertrag anbieten, falls das klappen sollte, mit der neuen Stelle. Viel Glück.

Was hast du denn für eine Arbeitsvertrag? Solche Verträge sind doch schon gar nicht mehr zulässig. Das ist ja Asbach Uralt.

Hexle2  28.05.2015, 08:35

Solche Verträge sind doch schon gar nicht mehr zulässig.

Wer sagt das? Bitte um Info. Das ist mir neu (ich glaube es auch nicht).

TanjaJanina  28.05.2015, 08:57
@Hexle2

Sorry, ich kenne solche Verträge nicht. Bei mir war es immer von Monat zu Monat. Zum ersten oder zum 15.

Familiengerd  28.05.2015, 13:41
@TanjaJanina

Es gibt eben auch arbeits- oder tarifvertraglich vereinbarte Fristen, die von den gesetzlichen Fristen (die offensichtlich bei Dir gelten) abweichen!