Kündigung weil ich seit 4 tage krank bin mit fieber und grippe was soll dass?
11 Antworten
Die wichtigste Frage: Besteht ueberhaupt Kuendigungsschutz?
Kuendigungsschutz besteht grundsaetzlich erst ab dem 7. Monat des Beschaeftigungsverhaeltnisses und hat nichts mit einer eventuellen Probezeit zu tun. Ausserdem besteht dann auch nur in Unternehmen mit mehr als 10 Vollzeitmitarbeitern Kuendigungsschutz ("Teilzeitler" zaehlen anteilig).
Wenn Kuendigungsschutz besteht, solltest du innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kuendigung Kuendigungsschutzklage beim zustaendigen Arbeitsgericht erheben. Das geht auch ohne Anwalt (den du in der ersten Instanz ohnehin unabhaengig vom Ausgang des Verfahrens selbst zahlen musst) und ist dann auch ueberhaupt nicht teuer.
Besteht hingegen kein Kuendigungsschutz, macht eine Kuendigungsschutzklage nur dann Sinn, wenn die Kuendigungsfrist nicht eingehalten wurde.
Laut Deiner übrigen Fragen warst Du am 11.09. schon vier Tage krank mit Grippe, das wären dann jetzt schon dreieinhalb Wochen.
Wenn Du einen vernünftigen Rat möchtest, solltest Du hier nicht lügen oder Dir irgendwelche Geschichten ausdenken.
Also seit wann bist Du in der Firma beschäftigt?
Und laut Deiner übrigen Fragen wolltest Du heute wieder zur Arbeit gehen, obwohl Du noch Husten hast.
Das kannst Du zwar machen, aber wundere Dich nicht, wenn sie Dich wieder nach Hause schicken, da Dir ja schon gekündigt wurde.
Suche Dir am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Okay, das könnte eine Fehlinterpretation von mir sein.
Trotzdem fehlen hier viel zu viele Informationen, um einen vernünftigen Rat erteilen zu können.
in der probezeit passiert das auch schon mal schneller
Ein paar mehr Infos wären schon hilfreich!
Hast du deinen Chef rechtzeitig informiert, dass du krank bist und auch die AU abgegeben? Wenn nicht, fehlst du unentschuldigt.
Bist du in der Probezeit, dann kann jederzeit von beiden Seiten ohne Begründung gekündigt werden. Es muss nur die Kündigungsfrist (2 Wochen, sofern nicht anders vereinbart) eingehalten werden.
Die Frage ist, ob überhaupt Kündigungsschutz besteht. Das KSchG findet in den ersten sechs Monaten keine Anwendung. Und danach auch nur, wenn das Unternehmen 10 Arbeitnehmer beschäftigt beschäftigt hat (Teilzeitbeschäftigte werden nur anteilig gezählt).
Bist Du evtl. noch in der Probezeit und arbeitest dort noch nicht lange?
Dann steht es dem AG frei ohne Begründung die Kündigung auszusprechen.
lg Lilo
Kuendigungsschutz hat nichts mit einer eventuellen Probezeit zu tun.
du hast keinen kündigungsschutz bei krankheit
???
Wenn Kuendigungsschutz besteht, besteht der natuerlich auch waehrend einer krankheitsbedingten Arbeitsunfaehigkeit.
Seit wann sind zweimal "seit 4 Tagen" Erkrankung schon "dreieinhalb Wochen"??