Kündigung während einer Kochausbildung, kann es passieren, dass ich von der IHK als Koch gesperrt werde und nie mehr Koch lernen darf?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt bei der IHK einen Innungsmeister.

Du solltest ein Gespräch mit ihm suchen und dann deine Gründe dort aufzählen. Es ist durchaus möglich, das du deine Ausbildung dann in einem anderen betrieb zu Ende führen kannst.

maze1900 
Fragesteller
 22.05.2019, 11:34

Ist es auch möglich, dass ich das nicht kann, bzw Bundesweit und auf Lebenszeit für den Beruf Koch gesperrt bin?

Familiengerd  22.05.2019, 12:15
@maze1900
habe ein Attest bekommen, in dem mir " aus medinzinischen Gründen zur Beendigung des aktuellen Ausbildungsverhältnisses" geraten wird + Überweisung zum Psychater.

Deine Situation solltest du unbedingt mit dem Betreuer (Lehrlingswart) der für Dich zuständigen Kammer besprächen und dir dort Hilfe holen!!

Wenn Du die Ausbildung aus diesem Grund im aktuellen Betrieb nicht fortsetzen kannst, muss die Ausbildung dort beendet werde. Da ist dann aber die zuständige Kammer unbedingt zu beteiligen.

Und das führt dann nicht dazu, dass Du für eine weitere Ausbildung im gleichen Beruf - nur in einem anderen Betrieb - gesperrt würdest.

Richtig ist nämlich, dass Auszubildende nach der Probezeit nur dann ordentlich kündigen können, wenn sie denn Ausbildungsberuf wechseln oder die Berufsausbildung ganz aufgeben wollen. Eine Beendigung aus anderem Grund (lediglich der Wechsel des Ausbildungsbetriebs) geht nur über einen Aufhebungsvertrag (was Dein jetziger Betrieb aber nicht will); ansonsten hätte der Arbeitgeber einen Schadensersatzanspruch und es könnte erhebliche Probleme bei der Fortsetzung der Ausbildung geben.

Familiengerd  22.05.2019, 12:21
@Familiengerd

Nachtrag:

Selbstverständlich könnte Dir die Ausbildung zum Koch nicht - auch nicht "im schlimmsten Fall" - "auf Lebenszeit" verwehrt werden.

Dagegen steht die Freiheit der Berufswahl und der Berufsausübung nach dem Grundgesetz GG Art 12 Abs. 1:

Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
Familiengerd  22.05.2019, 14:41
@Familiengerd

"besprächen" muss selbstverständlich "besprechen" heißen!

Hi, erstmal ist tatsächlich die IHK zuständig und nicht die HWK? Steht auf jedenfall auf deiner Kopie der Ausbildungsvertrages, die haben den Vertrag dann eingetragen.

Wie dem auch sei, es gibt spezielle Berater für die Auszubildenden. Google doch mal bei der zuständige Kammer die Ansprechpartner. Die sollen dich über den korrekten Ablauf eines Betriebswechsels informieren. Bestenfalls hast du diese Unterlagen zusammen mit dem Ausbildungsvertrag bekommen. (Bei uns, Handwerk, gibt es nämlich vielfältiges Informationsmaterial (von der HWK) für den Azubi).

Kündige bitte nicht vorschnell.

Desweiteren, bist du evtl. etwas "empfindlich" geworden? Dein Chef will dich nicht gehen lassen. Warum wohl? Irgendwelches Potential sieht er doch in dir.

Ich meine, Lehrjahre sind keine Herrenjahre und wenn der Chef nicht diskutieren will, dann ist das so und wenn der Chef sagt, mach das so und so, wird das so und so gemacht. Das der Umgangston nicht immer freundlich ist, ist auch normal.

Sicher, dein Arzt hat dir ein Attest gegeben und sicherlich hast du auch Probleme. Aber bist du dir sicher das es in einem anderen Betrieb so anders laufen wird.

Der Spruch: "Woanders ist es nicht besser, nur anders" hat auch seine Gültigkeit.

Mach was für dich gut ist, aber entscheide nicht vorschnell und hole dir Hilfe an deine Seite.

Tanzistleben  22.05.2019, 12:17

Tolle Antwort! Kompliment!

Du kannst das Ausbildungsverhaeltnis ohnehin nur ordentlich kuendigen, wenn du

  • die Kochausbildung abbrechen und dich in einem anderen Beruf ausbilden lassen willst

oder

  • du die Berufsausbildung ganz abbrechen willst.

Siehe dazu BBiG § 22 Abs. 2 Nr. 2: https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html

Ich habe den Betrieb nun gewechselt. Mithilfe meines Rechtslehrers und dem Rechtsbeistand der NGG habe ich erfahren, dass in meinem Fall sowohl eine fristlose, als auch eine fristgerechte Kündigung möglich waren. Beide hätten angefochten werden können, was dazu geführt hätte, dass erst ein Schlichtungsversuch vor einem Komitee der IHK und bei Scheitern dieses Versuches, vor dem Arbeitsgericht entschieden werden würde. Ausgang bei beiden Methoden ungewiss.

Bei der Fristlosen Kündigung hätte ich allerdings schwere Vorwürfe dem Betrieb gegenüber vorbringen müssen, was meinem Chef auch bewusst war. Deshalb hat er sich für die Fristgerechte (aus gesundheitlichen Gründen, siehe Attest) entschieden.

Sperren lassen können hätte mich weder die IHK noch mein Chef. Das Restaurant,in dem man die Ausbildung fortführt entscheidet, ab welchem Lehrjahr man einsteigt und Probleme kann es nur bei der Eintragung des IHK Vertrags geben, falls der alte nicht ordnungsgemäß gekündigt wurde (oder die nicht ordnungsgemäße Kündigung angefochten wird, das ist aber eine riskante Variante)

Ich bin jetzt seit einem Monat im neuen Betrieb und ist ein Unterschied von Welten!

Natürlich muss man auch viel und lange arbeiten, aber der Umgangston ist fair und man bekommt hin und wieder ein "gut gemacht" oder " schöner Teller, weiter so!", statt aggressiver Blicke und fliegenden Gegenstände an den Kopf geworfen!

Also an alle die das gleiche Problem haben mein Tipp : alles ein paar Monate beobachten, manchmal haben auch die Chefs einfach schwere Phasen, aber wenn die besch******* Tage, die guten Tage über längere Zeit und trotz hohem Einsatz bei weitem überschreiten ist ein Betriebswechsel das richtige!

Vielen dank für alle Antworten!:)

Es gibt solche und solche Küchen, aber sowas passiert öfters in der Küche , ist leider noch immer der selbe Ton .

.ich habe meine Ausbildung schlussenich auch nicht zu Ende machen wollen, weil's undankbar ist und trotzdem harte Arbeit und nach wie vor schlecht bezahlt .