Kündigung obwohl schon abgegeben vorziehen?
Ich habe meinen Job bereits gekündigt, jetzt habe ich die Möglichkeit, den neuen Job vorzeitig zu beginnen und würde meine Kündigung somit vorziehen wollen. Ist es möglich, dass ich ein neues Kündigungsschreiben aufsetze? (alles noch innerhalb der Frist)
5 Antworten
Nein, der Arbeitgeber hat deine Kündigung wie es scheint entsprechend angenommen und eine Rückabwicklung geht nur im beiderseitigen Einvernehmen und ebenfalls schriftlich.
Als Arbeitgeber kannst du ja auch keine Kündigung aussprechen und dann sagen "Ach, wir brauchen dich doch noch zwei Woche länger, kriegst eine neue Kündigung."
Eine korrekte Kündigung löst ja auch einiges aus, Abmeldung bei Sozialversicherungsträgern und und und. Eventuell ist das bereits mit Stichtag schon geschehen.
Es geht hier nicht um eine "Rueckabwicklung"der Kuendigung, sondern um eine erneute Kuendigung zu einem frueheren Zeitpunkt. Sofern dabei die Kuendigungsfrist eingehalten wird, geht das natuerlich.
Sofern du deine Kündigungsfrist weiterhin einhalten kannst, kannst du natürlich zu einem früheren Zeitpunkt kündigen. Wenn du jetzt z.B. zum 30.08. gekündigt hast, bei einer einzuhaltenden Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende, kannst du jetzt noch entweder zum 15.06. bzw. 31.06. kündigen. Die meisten kündigen allerdings im exaktem Rahmen ihrer Frist und nicht einen Monat eher als notwendig. Sollte eine frühere Kündigung nicht mehr möglich sein. Sprich mit deinem jetzigen Arbeitgeber über die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages
kannst du jetzt noch entweder zum 15.06. bzw. 31.06. kündigen
Wohl eher nicht ...
Möglich wäre jetzt noch eine Kündigung zum 31.07. oder 15.08.
unabhängig davon zu welchem Zeitpunkt du gekündigt hast, du musst die Kündigungsfristen einhalten. Ausnahme, dein derzeitiger Arbeitgeber ist mit einer vorzeitigen Beendigung deines Arbeitsverhältnisses einverstanden.
Außerdem deine bereits abgegebene Kündigung kannst du nicht ohne Einverständnis deines AG ändern.
Außerdem deine bereits abgegebene Kündigung kannst du nicht ohne Einverständnis deines AG ändern.
Er kann aber natuerlich eine neue Kuendigung aussprechen (unter Einhaltung der Kuendigungsfrist), die dann zu einem frueheren Termin als dem wirkt, zu dem die urspruengliche Kuendigung ausgesprochen wurde.
Wenn du auch bei der neuen Kuendigung die Kuendigungsfrist einhaeltst, geht das natuerlich.
Vorzeitig kündigen kannst du nur im Einverständnis mit dem jetzigen Arbeitgeber. Selbstverständlich gilt die Kündigungszeit.
Hier ist erst einmal nicht von "vorzeitigem" Kündigen (im Sinne von Nichteinhaltung der Kündigungsfrist) die Rede.
Und selbstverständlich kann ein Arbeitnehmer erneut zu einem früheren Zeitpunkt kündigen, sofern die Kündigungsfrist das noch zulässt.