Kündigung nach Elternzeit?

2 Antworten

Grundsätzlich das Gehalt, welches durch die Kündigung entfallen würde. Das wäre das Teilzeitgehalt.

Ich gehe davon aus, dass die Teilzeittätigkeit auf Wunsch der Arbeitnehmerin erfolgte und damit auch das verringerte Einkommen.

Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es dabei nicht.

Auf eine Abfindung besteht kein Rechtsanspruch. O und in welcher Höhe sie gezahlt wird, ist daher Verhandlungssache. Wenn du das bei den Verhandlungen über die Abfindung nicht genau hast definieren lassen, würde ich hier erst mal von dem aktuellen Gehalt ausgehen.