Kündigung in der Probezeit während einer wiedereingliederung?

5 Antworten

die Probezeit kann im einvernehmlichen Innenverhältniss verlängert werden, dazu braucht kein Vertrag aufgehoben zu werden. Zusatzvereinbarung

die wollen dir einen Befristeten Vertrag geben - der läuft einfach aus - ob du danach einen unbefristeten bekommst --- steht auf einem anderen Blatt

wie heist es so schön - was interessiert mich mein Geschwätz von Gestern

Wenn ein AG einen AN wegen längerer Krankheit innerhalb der Probezeit nicht richtig einschätzen kann und die Probezeit schon auf sechs Monate vereinbart wurde, bleibt nur eine Probezeitverlängerung mit Befristung.

Ob der AG Dich nach Ende der befristeten Probezeitverlängerung übernimmt, sagt meine Glaskugel allerdings nicht.

Sollte der AG Dir während der Probezeit kündigen wollen, kann er das zwar tun aber nur mit der Frist von vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats. Eine verkürzte Kündigungsfrist wie in der "regulären" Probezeit, ist nach sechs Monaten nicht mehr möglich.

Auserdem würde ich gerne wissen ob es möglich ist mich während einer wiedereingiederung in der Probezeit zu kündigen,

Selbstverständlich ist das möglich.
Krankheit, Reha, Wiedereingliederung sind kein Kündigungsverbot während der Probezeit.

Außerdem ist eine Wiedereingliederung für den AG nicht Pflicht. Er kann der Wiedereingliederung zustimmen, muss das aber nicht.

 

 

In welcher Form beabsichtigt man denn die Aufhebung Deines bisherigen Vertrages? Sollst Du kündigen oder will man einen Aufhebungsvertrag machen? Will das Unternehmen selbst den jetzigen Vertrag kündigen?

Wobei ich der Auffassung bin, dass die Probezeit auch mit Deinem Einverständnis verlängert werden kann,

22HHK 
Fragesteller
 25.10.2017, 22:26

Danke für deine Antwort. Ich soll am ersten Tag meiner wiedereingliederung einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen.

wilees  25.10.2017, 22:45
@22HHK

Obwohl es mir fragwürdig erscheint ob dies rechtlich überhaupt gültig wäre. Weil ja einfach nachzuvollziehen ist warum die Firma so handelt.

Dir bleibt aber eh nur die Möglichkeit - Vogel friß oder stirb - denn sonst bekommst Du noch vor Ablauf der Probezeit Deine Kündigung.

Sollte es sich später aber herausstellen, dass der Aufhebungsvertrag rechtlich keinen Bestand hat, würde Dein unbefristeter Vertrag vom 1.6. u.U. gültig sein.

innerhalb der Probezeit kann dir ohne Aufführung von Gründen gekündigt werden. Um eine Probezeit zu verlängern bedarf es nur eines Zusatzes, dass sich die Probezeit um 3 Monate zum  Beispiel verlängert. Denn ist der unbefristete Vertrag erst mal aufgehoben, gegen einen befristeten ist dieser bindend, und läuft zu diesem Zeitpunkt automatisch aus.

Du bist jetzt noch in der Probezeit ?
Das Problem ist, die Probezeit darf max. 6 Monate betragen, wenn Du dem neuen befristeten Vertrag nicht zustimmst und unterschreibe, wird der AG dir wahrscheinlich in der Probezeit noch fristgerecht ordentlich kündigen.