Kündigung durch arbeitgeber Hartz4?

4 Antworten

Dem Jobcenter ist das egal, da musst du Veränderungen erst bei Eintritt mitteilen, es würde also ausreichen wenn du das am Tag deiner Arbeitslosigkeit machst, anders wäre es wenn du Arbeitslosengeld ( ALG - 1 ) von der Agentur für Arbeit beantragen könntest !

Dann müsstest du dich bei z.B. einem befristeten Arbeitsvertrag 3 Monate vorher erst einmal Arbeit suchend und am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich arbeitslos melden, oder bei einem nicht befristeten Vertrag sobald du deine Kündigung bekommen hast bzw. innerhalb von 3 Tagen.

Wenn du nicht noch in der Probezeit bist bzw.warst, dann wäre die Kündigung rechtswidrig, weil dein AG - die Kündigungsfrist nicht eingehalten hat, eine Rückdatierung der Kündigung ist nicht zulässig.

In der Probezeit 2 Wochen und danach min.4 Wochen, diese Frist beginnt ab Erhalt der schriftlichen Kündigung § 622 BGB.

Und warum akzeptierst Du diese widerrechtlich auf diese Weise verkürzte Kündigungsfrist ? ( Rückdatierte Kündigung )

Dir steht gemäß § 622 BGB mindestens eine 4-wöchige Kündigungsfrist ab Zugang ! der schriftlichen Kündigung zu.

Kam das Schreiben per Post? Dann ist ein Poststempel drauf der beweist, wann es abgeschickt wurde.

Wenn da steht, du wirst Ende Juli gekündigt, dann gehst du auch erst ende Juli dahin. Warum solltest du für die 2 Wochen eine sperre bekommen, wenn du noch beschäftigt bist?