Kündigung durch Arbeitgeber, Abfindung, wird ALG I angerechnet und wird die Abfindung versteuert?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das kommt im Regelfall auf die Art der Kündigung an und wie Dein Arbeitgeber den "Papierkram" mit Dir regelt .

Beispiele :

  • Du kündigst im Einverständnis / Nichteinhaltung Deiner Kündigungsfrist = wird immer angerechnet
  • Dein AG kündigt Dich und Du akzeptierst mittels Aufhebungsvertrag = wird im Regelfall angerechnet
  • Dein AG kündigt Dich betriebsbedingt (Betriebsbedingte Kündigung) = wird im Regelfall nicht angerechnet -> Anmerkung: gibt auch Arbeitgeber, die stellen eine betriebsbedingte Kündigung aus in der nicht steht, das Du eine Abfindung erhälst. Das wird dann über eine sogenannte separate "Abwicklungsvereinbarung" geklärt und festgehalten ( welche die Agentur für Arbeit jedoch nicht sehen sollte!) . Hier bekommst Du nie eine Sperre / Anrechnung.

Die Abfindung wird mit der letzten Gehaltszahlung ganz normal mit "ausgeschüttet" und hierbei besteuert.

( Quelle: https://taxfix.de/steuertipps/abfindungen-versteuern/ )

Die Abfindung ist nicht steuerfrei. Seit 2006 muss die Zahlung komplett versteuert werden, sie gilt als außerordentliche Einkünfte (§34 EStG). Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) musst du darauf aber nicht zahlen.

Beispiel : EUR 1800 Gehalt + EUR 10.000 Abfindung = EUR 11.800 Brutto -> hiervon werden EUR 1800 voll versteuert und die Abfindung ohne Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Gefühlt würde ich sagen, hast Du in etwa ~ 40% Abzüge . D.h. von den EUR 11.800 verbleiben Dir dann noch ca. EUR 7080.-

Das aber bitte nur als grober Richtwert .. gibt Onlinerechner , womit Du Dir das selber ausrechnen kannst.

Ich hoffe aber, das es Dir ein wenig weiterhilft !

0109988 
Fragesteller
 26.01.2021, 10:00

Hallo, komplizierter als erwartet. Danke!

Die Abfindung wird nicht angerechnet. Sie ist aber komplett zu versteuern und wird eine Steuernachzahlung bedingen.

Vielleicht mal einen Lohnrechner im Internet befragen.

www.nettolohn.de

Beispiel: Wenn du im Jahr 40.000 verdienst und 20.000 Abfindung bekommst, hast du ein zu versteuerndes Einkommen von 60.000. In diesem Beispiel wäre der Unterschied in der Einkommensteuer rund 6400 (Steuerklasse 1), was 32% ausmachen täte.

Sozialabgaben fallen darauf aber nicht an.

Schnarchnix  26.01.2021, 10:15
Sie ist aber komplett zu versteuern und wird eine Steuernachzahlung bedingen.

Sicher mit der Steuernachzahlung?

Nimmt der (Ex-)Arbeitgeber nicht schon den Steuerabzug vor und führt diesen ans Finanzamt ab, bevor die Abfindung ausgezahlt wird?

napoloni  26.01.2021, 10:23
@Schnarchnix

Das kann auch sein und wäre zumindest die bessere Vorgehensweise. Ich habe noch nie eine bekommen :o)