Kündigung: DSL Anschluss nach Wochen immer noch nicht geschalten?

3 Antworten

Wen es interessiert; ich habe gestern Nacht noch per Mail storniert und es hat alles geklappt. Heute kam die Bestätigung. Ich bin noch in der Frist für einen Widerruf! Bei einem Onlinekauf (Fernabsatzvertrag) setzt die Frist erst mit Weiterleitung an die Technik (sprich der Willkommensbrief) an und nicht nach dem man die Widerrufserklärung per Bestätigung ein paar Sek. später geschickt bekommt. 

Droitteur  16.12.2016, 17:43

Hierauf sollte sich niemand verlassen. Aber vielen Dank für die Mitteilung deiner persönlichen Erfahrung :) 

Wenn du jezt kündigst, dauert der Anschluss noch länger zu schalten.
Dass du die Entgelde für den Servstick schon erhalten hast, war schon kulant.

Warte ersteinmal auf den nächsten Schalttermin.

Droitteur  15.12.2016, 18:53

Was ist denn daran kulant, zumal es kaum richtig funktioniert? Und warum rätst du nicht zur Fristsetzung, wenn du dich von deren Notwendigkeit überzeugt bist?

BobMitzer 
Fragesteller
 15.12.2016, 19:39

Die kosten für den Stick werden mir erst auf der nächsten (ersten) Rechnung gutgeschrieben. Ich habe eben Anbieter gefunden, die mir innerhalb von ein paar Tagen den Anschluss schalten können. Es geht mir eigentlich vielmehr darum, dass es jetzt zum Vertragsstart so schief läuft wie es nur geht und ich mich eigentlich nicht mehr auf falsche Auskünfte von VF einlassen möchte.

asdundab  15.12.2016, 22:14

Bei Kabel Anbietern kann es schneller gehen, gehst du aber wieder zu einem DSL Anbieter misst du noch mindestens 12 Tage warten.

asdundab  15.12.2016, 22:16

Dass es dich ärgert verstehe ich wiederum, denn die Info von der Hotline in Bezug auf den Anruf durch den Techniker war falsch, bzw., was ich eher denke, die Person am Telefon hat dich falsch verstanden, und dacht, du wärst nur beim Nachbarn.

BobMitzer 
Fragesteller
 16.12.2016, 01:25
@asdundab

Ich denke nicht, dass man mich da falsch verstanden hat, schließlich habe ich öfters nachgehakt und sogar nochmal angerufen, ob es wirklich funktioniert - "ja, wir hinterlegen das einfach so, kein Problem."

lese dir den kommentar unter Droitteurs antwort von mir durch, falls es dich noch interessiert :-) 

Wenn man dir die versprochene Leistung zu erbringen nicht in der Lage ist und auch der Stick nicht ersatzweise hilft, kannst du nach meiner spontanen Einschätzung vom Vertrag zurücktreten.

Hast du denn schon etwas in diese Richtung versucht?

Freue mich über Nachfragen und will stets gern wissen, wie ein Fall zuendegeht :)

asdundab  15.12.2016, 18:30

Dafür muss man ersteinmal eine Frist setzen, nach deren Ablauf, sollte ein außerordentliche Kündigung möglich sein.

Droitteur  15.12.2016, 18:51

Zumindest im Kaufrecht ist das Setzen einer Frist entbehrlich. Auch allgemein gibt es Regeln, nach denen das Setzen einer Frist entbehrlich sein kann. Drittens gibt es sicher etwas, dass der TE mal getan hat, das sich als Frist verstehen lässt. Es spricht natürlich nichts dagegen, nochmal eine Frist zu setzen, wenn der TE damit kein Problem hat, nachdem er ja ohnehin schon ewig wartet ^^

BobMitzer 
Fragesteller
 15.12.2016, 20:58

Eine Frist habe ich leider noch nicht gesetzt. Der nächste Termin wäre nächste Woche, ich hoffe wir müssen ihn nicht bezahlen, da wir uns ja bei dem ersten Termin auf den fachmännischen Kundenservice verlassen haben!

Ich habe mir sagen lassen, dass man einen Fernabsatzvertrag rechtlich gesehen immer kündigen kann bevor die Leistungen erbracht werden. Jetzt wo ich mir die Widerrufserklärungen genauer angesehen habe, bin ich mir nicht mehr so sicher und suche deswegen hier Rat :-) 

Finde das Vertragsverhältnis jetzt schon belastend und habe 0 Bock auf die nächsten 24 Monate mit VF! 

Droitteur  15.12.2016, 23:54
@BobMitzer

"Eine Frist habe ich leider noch nicht gesetzt."

Verschätz dich da nicht. Du musst weder eine zB nach Tagen bemessene Zeit angeben, noch musst du den Willen formuliert (oder auch nur gedacht) haben, vom Vertrag nach Ablauf der Frist dich lösen zu wollen. Statt dessen musst du grob gesagt den Ernst der Lage vor Augen geführt haben, dass du endlich Leistung erwartest.

Wie dem auch sei kannst du natürlich trotzdem, wenn du dich dann besser fühlst, oder auch sonst zur Sicherheit, weil ich deinen Fall ja nicht wirklich kenne, einfach nochmal Frist setzen.

Die Widerrufsfrist beginnt erst mit Leistungserbringung, wenn es um die Lieferung von Sachen geht. Für Dienstleistungsverträge gilt dies so nicht. Vllt lässt sich argumentieren, dass ggf gelieferte Hardware sich noch nicht einsetzen lässt ohne Internet.

Warum funktioniert das Internet mit deinem Stick eigentlich nicht? Vielleicht kommt ein Schadensersatzanspruch in Anspruch; bemühe dazu einfach mal eine Suchmaschine. Der BGH hat sich dazu bereits nett geäußert. Neben Ersatz für anderweitige Internetzugangskosten kommt sogar so etwas ähnliches wie Schmerzensgeld in Frage. Das musst du natürlich nicht durchziehen, aber vllt stärkt das deine Durchsetzungskraft einfach, um dich vom Vertrag zu lösen, ohne dass dein derzeitiger Vertragspartner Stress macht.

BobMitzer 
Fragesteller
 16.12.2016, 01:21
@Droitteur

habe fleißig an der suchmaschine gerüttelt und einiges aus VF-sowie gesetzes-foren gefunden. Demnach beginnt die widerrufsfrist erst nach eingang eines "willkommensbriefes" laut auskunft eines mitarbeiters. sowas habe ich noch nie gehört. Aber somit wäre ich noch drin. Habe mal eine widerrufserklärung per mail rausgesendet. bin gespannt was passiert :-) 

interessant: habe den router vor ein paar tagen geliefert bekommen, aber da der techniker heute nichts machen konnte, gehe ich davon aus, dass ich immernoch keinen zugang habe. In der zwischenzeit kam aber eine getippte mail auf meine beschwerde wegen dem heutigen vorfall und die meinten aufeinmal, dass der anschluss aktiviert wurde (hä?). Und dass ich überprüfen soll, ob ich den Vertrag nach Anschließen der Hardware ab sofort nutzen könne, oder ob ein neuer Termin vereinbart werden muss. ... 

Warum funktioniert das Internet mit deinem Stick eigentlich nicht? 

Das liegt daran, dass es dieser stick mit einer handysimcard funktioniert und diese nur EDGE, selten 3G, empfängt - dementsprechend funktioniert er mal so, mal so, aber allgemein einfach schlecht. Damit kann ich nicht arbeiten und ist somit auch keine Übergangslösung, auch wenns nett gemeint war vom Kundencenter.

Droitteur  16.12.2016, 01:34

Vielleicht dachte jener Mitarbeiter da weniger an einen Willkommensbrief :D als viel mehr an die Widerrufsbelehrung. Die hast du ja aber bereits. Möglicherweise ist man ja auch einfach kulant bei VF; freue mich auf deinen Bericht ;) Wegen des Sticks frage ich bloß, um dich an mögliche Schadensersatzansprüche zu erinnern, falls man dich nicht aus deinem Vertrag entlassen möchte. Eben wenn ein anderer Stick (oä) vielleicht besser funktionieren würde.

Droitteur  16.12.2016, 01:35

Ich drücke dir aber erst mal die Daumen ;) und antworte dir aber gern auch weiter auf Fragen :)

BobMitzer 
Fragesteller
 16.12.2016, 02:00
@Droitteur

die belehrung kam ja direkt mit der bestellbestätigung ^^ Das andere ding heißt wirklich willkommensbrief und wird sogar so im Betreff benannt. der kommt wenn die bonitätsprüfung abgeschlossen wurde und der auftrag weiter an die technik geleitet wurde. Naja danke erstmal für deine antworten! :-)

vlt interessiert dich der link, den ich gefunden habe zum widerrufsrecht https://www.heise.de/video/artikel/Widerruf-zwecklos-1506807.html