Kündigung auf meinen wunsch..?

13 Antworten

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Theoretisch wurdest du ja gekündigt, wenn ihn der Kündigung steht " Kündigung wurde aus eigenem Wunsch erteil" kann es sein das du ne Sperre vom Amt bekommst. wenn nicht brauchst du es ja nicht erwähnen. Viel Glück.

HoodBoy88 
Fragesteller
 09.02.2010, 22:43

ne auf der kündigung steht nur das die mich kündigen sonst nix..der andere zettel haben die berhalten kp wieso

CoolAngel23  09.02.2010, 22:44
@HoodBoy88

Dann mach die keine Sorgen, bekommst keine Sperre wenn du nicht beim Amt erwähnst das es dein Wunsch war. Der zettel wird wahrscheinlich zu den Akten gelegt, so gehen die Sicher dass du nicht auf die z.B. Idee kommst vor gericht auf wiedereinstellung zu klagen.

Blackshep  09.02.2010, 22:47
@CoolAngel23

Die werden hinterfragen, warum die Frist nicht eingehalten wurde!!!

HoodBoy88 
Fragesteller
 09.02.2010, 22:48
@CoolAngel23

das denk ich mir auch..danke

CoolAngel23  09.02.2010, 22:49
@Blackshep

Stimmt auch wieder, kann ja sagen dass der Arbeitgeber nicht in der Lage war Ihn weiter zu beschäftigen und deswegen die Kündigung ausgesprochen wurde, laut seiner beschreibung ist es so der fall.

HoodBoy88 
Fragesteller
 09.02.2010, 22:50
@CoolAngel23

genau so ist es ja der fall

CoolAngel23  09.02.2010, 22:50
@HoodBoy88

Immer wieder gerne. ;-)

HoodBoy88 
Fragesteller
 09.02.2010, 22:51
@CoolAngel23

wie schnell hier immer die antworten kommen..sehr gut

CoolAngel23  09.02.2010, 22:52
@HoodBoy88

Viel Glück beim Amt.

Brachypelma  09.02.2010, 22:54
@HoodBoy88

Das Jobcenter wird sich beim Arbeitgeber erkundigen wieso er dir fristlos kündigt. Das geht ja nur in ganz bestimmten Situationen. Damit der AG sich absichert, hat er sich das von dir unterschreiben lassen, damit er das dann dem Jobcenter vorlegen kann und nicht zur Lohnfortzahlung o.ä. "verdonnert" wird! Also kommt es sowieso raus!

gehe auch davon aus, dass du gesperrt wirst. ich kenne deine arbeitsvertrag nicht, aber wenn dort eine wochenarbeitszeit festgelegt war, darf der arbeitgeber dich nicht einfach nach hause schicken, weil er nix zu tun hat, bzw. er muss dich trotzdem bezahlen.

die agentur für arbeit wird auf jeden fall erfragen, warum die kündigungsfrist nicht eingehalten wurde, also irgendwas verbergen geht gar nicht. der beste weg dürfte sein, dem sachbearbeiter deine situation zu schildern und auf verständnis zu hoffen, aber es war defintiv der falsche weg.

Ja, du bekommst eine Sperre. Denn dein Chef hat mit deiner Unterschrift einen Nachweis das die Kündigung auf DEINEN Wunsch hin folgte.

Da die Kündigungsfrist nicht einghalten wurde, musst Du mit einer Sperre bein A-Amt rechnen. Denn sie werden hinterfragen, weslhalb die Frist nicht eingehalten wurde. Dann kommt Dein Wunsch zur Sprache und schon hast Du die Sperre an der Backe.

HoodBoy88 
Fragesteller
 09.02.2010, 22:44

obwohl die keine arbeit für mich hätten?? ich bleib doch nicht immer unbezahlt zuhause

schurke  09.02.2010, 23:36
@HoodBoy88

Sorry. Das unbezahlt hatte ich überlesen. Sowas kenne ich auch nicht. Wenn Dein Chef euren Vertrag nicht erfüllen kann, d.h. Dich nicht über die vertraglich vereinbarte Zeit beschäftigen kann, mus er Dich trotzdem bezahlen.

DerHans  10.02.2010, 11:04
@HoodBoy88

Genau das hättest du als Kündigungsgrund nehmen können.

Du hast die Kündigung verlangt. Du kriegst eine Sperre.