Kriege ich einen kleinen Waffenschein?

9 Antworten

unwahrscheinlich. waffenschein, ob den kleinen oder den großen, werden bei bestimmten vergehen und straftaten nicht erteilt, auch, wenn noch keine verurteilung, sondern nur ein schwebendes verfahren besteht. soweit mir bekannt ist, gehört betrug dazu. dazu, wenn der FS beschlagnahmt wurde, zählt das auch mit darein. denn eine beschlagnahme des FS weisst für den gesetzgeber auf unzuverlässigkeit hin, und das ist eben auch ein auschlussgrund.

Voraussetzungen und Ausstellung:

Der kleine Waffenschein wird je nach Bundesland und Stadt von der Polizei, dem Ordnungsamt, dem Landratsamt, dem Kreisverwaltungsreferat oder der Gemeinde ausgestellt. Der Antragsteller muss zuverlässig und persönlich geeignet sein. Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung werden folgende Kriterien an den Antragsteller gestellt:

* keine Vorstrafen außer höchstens einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von weniger als 60 Tagessätzen
* fachgerechte Aufbewahrung der Waffen
* Mindestalter 18 Jahre
* keine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit
* keine Geisteskrankheiten

* Ein Sachkundenachweis ist im Gegensatz zum großen Waffenschein nicht erforderlich

Jeder, der diese Voraussetzungen erfüllt, kann einen kleinen Waffenschein beantragen. Die Bearbeitung dauert meist drei bis sechs Wochen und kostet etwa 55 Euro.

Sollte eigentlich gehen. Einfach mal informieren.

wirst ihn wohl nicht bekommen, erst recht nicht zum gebrauch im pkw, du hast noch wenig verstanden, fürchte ich......

Zunächst musst du eine sehr gutze Begründung haben, warum du dir die Waffe zulegen willst. Ohne diese Begründung kannst du es vergessen. Dann wird ein polizeiliches Führungszeugnis benötigt. Inwieweit die von dir angeführten Delikte für die Erteilung des kleinen Waffenscheins relevant sein können, kann ich nicht beurteilen. Das wird Dir sicher der entsprechende Sachbearbeiter genauer erklären können.