Wie kann ich den Vertrag bei der Würzburger Versicherung kündigen, den ich bekommen habe bei der Beantragung eines Kredits?

3 Antworten

Ich habe da angerufen

Und gefragt was ist das fur eine Firma oder Geldgeber 

Von wem soll ich das Geld Kriegen

 keine Antwort 

Der Versicherung hat nur vetrags Nummer aber die wissen nicht von wem.

Habe gesagt warum soll ich das bezahlen diese Versicherung wenn ich kein Kredit bekommen.

Der Arbeiter von Versicherung hat gesagt unverschämt

Das vergessen wir das alles.

Das was

Habe Brief bekommen Kündigung ist angenommen und mein Geld habe auch aber muss ich wieder Konto kontrollieren.

Keine Angst 

Viel Glück

id12000 
Fragesteller
 17.02.2016, 21:49

Hab da angerufen heute die haie meinten Kündugung reicht. Sollte ich in die Kündigung schreiben das ich kein Kredit genommen habe und deswegen die Versicherung hinfellig ist? MfG

Hab da angerufen heute die haie meinten Kündugung reicht. Sollte ich in die Kündigung schreiben das ich kein Kredit genommen habe und deswegen die Versicherung hinfellig ist? MfG

Veronikaelliss  17.02.2016, 22:01

Bei diese Versicherung stehen oben 2 verschiedenen Nummer

Versicherung Nummer............

Vetragsnummer.............

Schreib die beide Nummer bei Kündigung 

Und ab sofort. 

Schade wurde dir gern mein Kündigung schicken

Kannst du abschreiben nur deine Daten und die Nummer rein schreiben

Probiert mal wenn das klappt ist OK wenn nicht schrieb bitte mir

Schicke dir Muster

Viel Glück

id12000 
Fragesteller
 17.02.2016, 22:06
@Veronikaelliss

hast du meine email adresse bekommen?

Habe gleiche Spiel gehabt wie du

Schreib schnell Kündigung und per anschreiben oder auch per E-Mail kündigen.

Dann schaute deine Konto Auszug wenn die dir buchen ab sofort zurück buchen hast du 6 Woche Zeit das Geld zurück zu bekommen.

Habe das gemacht und habe nach 3 Tage Bestätigung bekommen mit dem Kündigung.

Die alle Haie versuchen unsere Geld von uns abkratzen.

Viel Glück

id12000 
Fragesteller
 17.02.2016, 21:35

Was soll ich in die Kündigung schreiben der Vertrag fängt ja ab dem01.03 an

MfG

franneck1989  18.02.2016, 07:57

Eine Kündigung ist Blödsinn.

Passenderweise sollte man seine Willenserklärung anfechten (§§ 119, 123 BGB) und hilfsweise widerrufen.